Hallo zusammen,
es ist mal wieder an der Zeit, dass ich ein paar Infos von Euch wegen Steuerstattungen im lfd. Insolvenzverfahren brauche. Mir ist bekannt, dass Steuererstattungen - solange das Verfahren noch nicht aufgehoben wurde - an den Verwalter gehen. Nun ist es so, dass ich keine Steuerprofi bin und deshalb die Erklärung für 2008 zur Bearbeitung weitergegeben habe. Leider haben die´s bis heute noch nicht auf die Reihe bekommen und ich habe erst hier im Forum gelesen, dass der IV eigentlich die Erklärung machen müsste. Ich habe beim Lohnsteuerbüro nun ein paar mal nachgehakt, wann ich mit der Erklärung meines Freundes (er befindet sich in der INSO) rechnen kann.
Somit stehen sowohl die Erklärung für 2008 als auch 2009 noch aus. Nun hat der IV den Schlussbericht an das Gericht geschickt und hat darin beantragt, dass die Aufrechterhaltung des Insolvenzbeschlags hinsichtlich der Steuererstattungen bis zur Aufhebung des Verfahrens noch an den Treuhänder gehen sollen. Unser Problem ist, dass wir aus beruflichen Gründen (mein Freund hat die Kündigung bekommen, steht aber wieder in einem neuen Arbeitsverhältnis) 750 km umziehen mussten. Dieser Umzug war mit erheblichen Kosten verbunden, die ich größtenteils von meinen Ersparnissen bezahlt habe. Kann ja noch nachvollziehen, dass die Erstattung für 2008 abgeführt werden muss da dies im Normalfall schon längst erledigt gewesen wäre. Die Erstattung für 2009 könnte ich auch noch zähneknirschend verkraften aber die zukünftige 2010er wäre schon etwas krass...
Meine Frage ist nun, ob es noch Möglichkeiten gibt gegen diesen Antrag vorzugehen? Wenn der IV sich alles unter den Nagel reißt, bin ich selbst finanziell am Ende...
Danke schon mal für Eure Hilfe!