Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: isnogut am 02. April 2012, 18:51:46

Titel: Nachweis der unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: isnogut am 02. April 2012, 18:51:46
Hallo,

ich habe seit dem 14.03. mein Insolvenzverfahren eröffnet bekommen und seit April einen neuen Job.

Jetzt ist mein Arbeitgeber verunsichert wieviele unterhaltspflichtige Personen ich habe. Als Nachweis habe ich Kopien der Geburtsurkunden meiner beiden Kinder eingereicht.

Nun möchte der Insolvenzverwalter das ich Nachweise das ich auch Unterhaltszahlungen leiste oder anderweitig den Nachweis erbringe das ich unterhaltspflichtige Personen habe. Die Geburtsurkunden bei AG sollen angeblich nicht ausreichen.

Ja was soll ich davon halten? Was ist da die normale Vorgehensweise?

Gruss
isnogut
Titel: Re: Nachweis der unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: schnelli am 02. April 2012, 20:41:47
Hallo Isnogut,

leben die Kinder in Deinem Haushalt oder zahlst Du Unterhalt? Wenn zweiteres würde ich ihm die Belege für die Überweisungen zukommen lassen. Müsste das nicht alles schon in Deinem Insolvenzantrag stehen?

Viele Grüße
Schnelli