Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MickDee am 19. Januar 2010, 13:52:24

Titel: Nachweis Einkommen bei Anstellung in Firma der Ehefrau
Beitrag von: MickDee am 19. Januar 2010, 13:52:24
Hallo,

ich bin seit Juli 2009 bei meiner Frau angestellt.
20h pro Woche bei 500 Euro mntl.
Nun will der IV eine BWA der Firma meiner Frau um zu prüfen, ob mein Einkommen nach §850 h Abs. 2 ZPO zu gering ist.
Soll meine Frau eine BWA an Ihn rausschicken oder hat er kein Recht auf diese Unterlagen ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Titel: Re: Nachweis Einkommen bei Anstellung in Firma der Ehefrau
Beitrag von: paps am 19. Januar 2010, 19:34:42
http://dejure.org/dienste/lex/ZPO/850h/1.html

viel Spass beim Lesen.
Insbesondere 2.


M.E. begründet das aber nicht das Recht zur Einsicht in die BWA.
Vielmehr müßte der IV andere Wege gehen, z.B. Vergleichseinkommen
75% Regelung:
es wäeren für 20 Stunden also ca 670,- anzusetzen.
Ist das in Ihrem Tätigkeitsfeld bei 20 Stunden üblich?