Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Loenchen1972 am 14. Februar 2009, 11:02:34

Titel: Nachzahlung an die Stadtwerke
Beitrag von: Loenchen1972 am 14. Februar 2009, 11:02:34
Hallo!!
Habe heute Post von den Stadtwerken bekommen. Ich muß knapp 300 Euro nachzahlen. Wird das noch mit in die Inso rein genommen oder muß ich das bezahlen??? Ich weiß nur nicht wovon????
LG Ilona
Titel: Re: Nachzahlung an die Stadtwerke
Beitrag von: MissTraut am 14. Februar 2009, 20:43:13
Hallo,

aus welchem Zeitraum ist die Forderung ? Wann wurde Inso angemeldet ?

LG
MissTraut
Titel: Re: Nachzahlung an die Stadtwerke
Beitrag von: Loenchen1972 am 15. Februar 2009, 02:20:07
Die Inso ist seit August 08 eröffnet. Und die Forderung ist für den Zeitraum von Sep. bis Dez 08.
LG Ilona
Titel: Re: Nachzahlung an die Stadtwerke
Beitrag von: MissTraut am 15. Februar 2009, 08:37:57
Hallo,

so spontan würde ich mal sagen, dass die Forderung nach Insolvenzeröffnung entstanden ist und nicht zur Masse gehört, somit von Dir zu zahlen ist.

LG
MissTraut
Titel: Re: Nachzahlung an die Stadtwerke
Beitrag von: paps am 15. Februar 2009, 19:58:46
Wurde der Versorger über den IV über den Nichteintritt in Neuverbindlichkeiten informiert, ist es eine Neuforderung und zu zahlen. 
Titel: Re: Nachzahlung an die Stadtwerke
Beitrag von: Loenchen1972 am 16. Februar 2009, 16:01:04
Hallo!!!
Habe heute bei den Stadtwerken angerufen. Ich kann die Nachzahlung in 5 mal bezahlen. Das ist ja super.
LG Ilona