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Autor Thema: Nachzahlung ARGE, muß ich es abgeben?  (Gelesen 2905 mal)

Zwiebl

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Nachzahlung ARGE, muß ich es abgeben?
« am: 11. April 2009, 15:27:13 »

Hallo zusammen,

am 11.12.2008 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Noch bin ich nicht in der Wohlverhaltensphase.

Am 5.November 2008 habe ich für Bescheide der ARGE vom Zeitraum 1.10.2007 - 30.06.2008 einen Überprüfungsantrag gestellt. Grund dazu war der das die Mietobergrenze ab 1.10.2008 erhöht wurde, dies bei mir allerdings nicht berücksichtigt wurde und ich davon erst im November 2008 erfahren habe.

Zuerst wurde mein Widerspruch von der ARGE abgelehnt. Daraufhin habe ich erneut Widerspruch eingelegt und diese Woche kamen die Änderungsbescheide für die Zeiträume 1.10.2007 - 31.12.2007 sowie 1.01.2008 - 30.06.2008 in dem meinem Widerspruch stattgegeben wurde und somit die alten Bescheide hinfällig sind.

Mein Treuhänder war im Januar zum ersten Kennenlern Gespräch bei mir zuhause. Er fragte mich ob ich noch von wo Zahlungen zu erwarten habe und ich sagte ihm das eben mit dem Widerspruch. Den Antrag für die Insolvenz habe ich bei der Schuldnerberatung ausfüllen lassen, dort hab ich das ebenfalls gesagt. Dies war aber wohl nicht im Antrag mit drin und so meinte der Treuhänder das wenn es wirklich zur Nachzahlung kommen sollte, ich das Geld an ihn abgeben muß. Begründung, da ich ja die Zeit auch ohne das Geld ausgekommen bin und es nicht zur Lebensicherung brauche und das ich solange ich noch nicht in der Wohlverhaltensphase bin alles an Nachzahlungen egal ob ARGE, Strom oder Nebenkosten (was ich zum Teil etwas mehr zahle aus meiner Regelleistung) abgeben muß.

Muß ich dem Treuhänder nun wirklich das Geld geben? Und was ist mit dem Teil der Kinder? Denn nicht nur mein Mietanteil war zu niedrig, sondern der von meinen Kindern ja auch. Pro Kopf macht das ca 96 € aus was nachgezahlt wird.

Wie muß ich mich jetzt verhalten? Will ja keinen Ärger haben deswegen, aber sehe auch nicht ein das ich den Anteil meiner Kids, was zusammen gute 190€ auch hergebe, das kann es ja nicht sein oder hab ich einen Denkfehler? Ich bekomme zur Zeit ALG II, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Bin also noch weit weg vom Pfändungsfreibetrag.

Ach ja und kann mir gleich jemand sagen wie es sich beim Kinderbonus verhält? Abgeben oder nicht?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen, denn ich denke das Geld der Nachzahlung wird irgendwann nächste Woche auf meinem Konto sein

Danke Zwiebl
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doppelmoppel51

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Re: Nachzahlung ARGE, muß ich es abgeben?
« Antwort #1 am: 12. April 2009, 12:44:14 »

Hallo,
ich denke, da du, wie du schreibst, den pfändungsfreien Betrag auch mit der Nachzahlung nicht überschreites hat der IV/TH hier kein Zugriffrecht auf diese Zahlung. Vielleicht kannst du dich bei deiner Schuldnerberatung erkundigen. Die haben in der Regel Anwälte, die mit diesen Themen vertraut sind. Ansonsten beim Gericht nachfragen, die müssen Auskünfte erteilen.

Viele Grüße
dm
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paps

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Re: Nachzahlung ARGE, muß ich es abgeben?
« Antwort #2 am: 13. April 2009, 17:34:25 »

Aus meiner Sicht betrifft die Nachzahlung den Zeitraum vor Eröffnung.
Damit dürfte Ihr Anteil voll an die Masse gehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Zwiebl

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Re: Nachzahlung ARGE, muß ich es abgeben?
« Antwort #3 am: 13. April 2009, 18:56:49 »

Aber nur der von mir und nicht der von meinen Kindern oder? Und wie verhält es sich mit dem Kinderbonus?
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paps

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Re: Nachzahlung ARGE, muß ich es abgeben?
« Antwort #4 am: 13. April 2009, 18:57:56 »

nur ihren Anteil.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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