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Autor Thema: Nachzahlung Tariferhöhung – pfändbar für Zeiten vor PFÜB?  (Gelesen 2078 mal)

Planlos

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Hallo,

noch mal eine extra Frage, weiß das jemand, ich bin noch nicht in der PI.

Habe seit Juli 09 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Arbeitgeber und Girokonto.

Im April gab es eine Tariferhöhung, ausgezahlt diesen Monat. Es ist für April Mai Juni und Juli eine extra Nachberechnung (47 Euro brutto rund 22 Euro netto).
Meiner Auffassung nach muss man für die Ermittlung der Pfändungssumme diesen Monat das Netto von August nehmen, das Netto also die 22 Euro aus Juli dazurechnen und danach dann in der Tabelle gucken.
Mein AG hat aber auf mein Augustnetto die gesamten 88 Netto obendrauf gerechnet und dann in der Tabelle geguckt. Es geht hier um mich für mich um einen Betrag von 49 Euro, der zu viel an den Gläubiger ausgezahlt wurde…
Also um es noch mal deutlich zu machen, es geht nicht um eine einmalige Nachzahlung, sondern um Nachberechnungen aus ab April und der PFÜB bestand erst seit Juli!

Viele Grüße Planlos
Gespeichert
 

paps

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Re: Nachzahlung Tariferhöhung – pfändbar für Zeiten vor PFÜB?
« Antwort #1 am: 28. August 2009, 19:57:37 »

Es handelt sich um eine tarifvertragliche Regelung, dass im August durch Nachzahlung die Zeit  zwischen Auslaufen des alten Tarifvertrages und Abschluß des neuen Tarifvertrages überbrückt wird?
Dann ist diese Nachzahlung als Einmalzahlung zu werten.

War im April die Erhöhung schon bekannt, wurde aber aus irgend welchen innerbetrieblichen Gründen jetzt erst gezahlt, dann sind alle Monate einzeln neu zu berechnen.
Es müßte dann ggf. für Juli und August ein pfändbarer Betrag abgeführt werden.
Sie sind also so zu stellen, als wäre in den entsprechenden Monaten schon das richtige Gehalt geflossen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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