Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: daMichi am 23. Mai 2010, 18:12:24
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Hallo an alle,
mein Verfahren wurde am 20.11.08 eröffnet und bis heute nicht aufgehoben.
Steuererstattung 2008, sowie Erstattung von 2007 aufgrund Entfernungspauschale, ging logischerweise komplett an den TH.
Das Gericht wollte mein Verfahren noch nicht aufheben, da sie dachten, für 2009 gibt es auch eine Erstattung.
Habe im Dez 08 geheiratet und für 2009 nun eine getrennte Veranlagung gemacht.
Muss nun knapp 2.000,-€ nachzahlen.
Hab schon mal hier gesucht, bin aber nicht schlau geworden.
Diese 2.000,-€ muss ich komplett an das FA zahlen?
Danke und Gruß
daMichi
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warum getrennt?
Sie müssen wahrscheinlich nachzahlen.
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Hallo paps,
da meine Frau nichts mit der Insolvenz zu tun hat, aben wir getrennte Veranlagung gemacht.
Klar hätten wir gemeinsam veranlagen können, hätte aber nachträglich wieder getrennt werden müssen.
daMichi
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Hier der aktuelle Stand:
Bescheid vom FA bekommen, Steuerschuld komplett knapp 2.000,- EUR, von denen ich aber "nur" 1.500,- EUR bezahlen muss.
Die restlichen 500,- EUR sollen aus der Masse entnommen werden, da nach 20 Monaten mein Verfahren noch immer nicht beendet wurde.
Bescheid kam vor 2 Wochen, habe bis jetzt noch nichts vom IV gehört. Werde heute den Betrag ans FA überweisen
daMichi