Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: WitchLady86 am 20. Dezember 2009, 15:42:42
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hallo habe mal wieder eine frage habe hier schon überall geschaut aber nicht das richtige gefunden.
und zwar wie ist das wenn man bei der kostenabrechnung (wohnung) nachzahlen muss und das geld von der ARGE bekommt fällt das dan mit in die masse oder nicht den muss ja damit die kostenabrechnung beim vermieter bezahlen sonst hätten wir ja kein wasser mehr?
und wie ist das wenn man elterngeld und kindergeld nachgezahlt bekommt aber noch unter der pfändungsgrenze ist muss man das an den TH abtreten oder kann man das behalten?
Danke schonmal für eure hilfe
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Die Nachzahlung kann durch die ARge beglichen werden, wenn diese die Nebenkosten bezahlt hat.
Anderen Falls sind die Nebenkosten für den Zeitraum vor Eröffnung Insolvenzforderungen und sollten nachgemeldet werden.
Damit hätten Sie (du) dann 1 GL mehr.
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also die forderung kam ca. juli/august da ich ja seit februar in der inso war habe ich es bei der arge gemeldet das ich nachzahlen muss,die haben es dan bearbeitet und mir das geld überwiesen und ich gleich an den vermieter mit der miete zusammen.
da mir immer gesagt wurde wenn rechnungen kommen soll ich sie bezahlen deswegen habe ich das auch gemacht damit ich nicht neue schulden habe.
ich hoffe das war kein fehler das ich das bezahlt habe?
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die Nachzahlungen betraf den Zeitraum vor Inso?
Vielleicht zusammen mit der Nachforderung auch die Reaktion der ARGE der TH`in melden.
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wie melden?hätt ich das meiner TH´in sagen müssen den ist ja nun auch schon ein stück her?