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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nachzahlungen und Guthaben nicht überwiesen  (Gelesen 3178 mal)

crimo65

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Nachzahlungen und Guthaben nicht überwiesen
« am: 15. Juni 2012, 06:50:20 »

Hallo, liebe Gleichgesinnte.
Ich bin seit 2009 im privaten Insolvenzverfahren, noch nicht in der WVP. Die steht jetzt wohl an.
Der Treuhänder hat mich angeschrieben und möchte Kopien der Betriebskostenabrechnung, zudem Kopien der Strom- und Gasrechnungen seit 2009.
Ich hatte eine Nachzahlung von 300 Euro, zudem 2 Gutschriften von je 120 Euro und die letzte Abrechnung des Verwalters war eine Gutschrift von 240 Euro.
Das Geld habe ich nicht auf das Treuhänderkonto überwiesen. Kann ich jetzt Schwierigkeiten bekommen deswegen oder kann ich das noch jeweils einzeln überweisen??
Der Treuhänder hat sich seit 2 Jahren eigentlich nicht bei mir gemeldet. Habe ich nun meine Obliegenheiten verletzt??
Danke für eine Antwort.
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Der_Alte

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Re: Nachzahlungen und Guthaben nicht überwiesen
« Antwort #1 am: 15. Juni 2012, 17:50:40 »

Sie haben keine Obliegenheit verletzt, denn im eröffneten Verfahren gibt es keine. Allerdings haben Sie Schulden bei der Masse. Deshalb müssen Sie wohl oder übel in den sauren Apfel beissen und die seinerzeit nicht gezahlten Beträge an den Treuhänder überweisen.
Wenn Sie dem Treuhänder die Unterlagen nicht übersenden kann es im Übrigen einen Versagensantrag wegen mangelnder Mitwirkung geben.
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doktor mabuse

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Re: Nachzahlungen und Guthaben nicht überwiesen
« Antwort #2 am: 18. Juni 2012, 10:34:53 »

hallo,

wie der Alte schon sagte, haben Sie Masse vorenthalten und ich würde schleunigst den Betrag rücküberweisen.
Wenn Sie Glück haben, begnügt sich ihr Treuhänder damit und die Sache ist erledigt.
Auch in der Insolvenz sind Sie für ihr Handeln voll verantwortlich und das Argument - habe ich nicht gewußt- zählt leider nicht viel.
Nochmal zur Info: solange das Verfahren nicht aufgehoben ist (Beginn WVP) gehören Gutschriften von Energieunternehmen, Versicherungs-Gutschriften etc. zur Masse und sollten auch abgeführt werden.
Einzig bei zweckgebundenen Versicherungsansprüchen (z.B. Zuschuß für Zahnbehandlung)können diese in Absprache mit dem TH behalten werden, bzw. eine Sofortverrechnung mit dem Leistungsträger erfolgen.
Ich würde, schon als eigenschutz, in Zukunft darauf achten.

Gruß,
Doktor Mabuse
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crimo65

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Re: Nachzahlungen und Guthaben nicht überwiesen
« Antwort #3 am: 18. Juni 2012, 17:12:59 »

Und was passiert, wenn er sich  nicht damit zufrieden gibt?? Da er ja schon mal einen Betrag von 23 Euro angefordert hat, wusste ich eigentlich, dass ich die Beträge hätte überweisen müssen. Aber ich habe einmal eine Nachzahlung von 300 Euro gehabt und habe die anderen Beträge damit verrechnet.Zudem hatte ich den Kopf voll mit einer Scheidung, Unterhalt, neue Wohnung, etc. Alles Sachen, die den TH nicht interessieren. Und jeder TH geht irgendwie anders vor. Ich bekomme jeden Monat fast 1000 gepfändet.......und nach 3 Jahren vielleicht endlich mal in die WVP.
Kann ich denn jetzt großen Ärger bekommen?? Ich sende ihm die Unterlagen zu und sehe, wie er reagiert und welches Geld er haben möchte..............
Danke für die Antwort.
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Der_Alte

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Re: Nachzahlungen und Guthaben nicht überwiesen
« Antwort #4 am: 18. Juni 2012, 19:31:06 »

Mehr als das, was Sie der Masse bisher vorenthalten haben, kann er nicht fordern. Und solange Sie nachzahlen gibt es auch keinen Grund für ein Versagen der RSB.
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crimo65

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Re: Nachzahlungen und Guthaben nicht überwiesen
« Antwort #5 am: 05. Juli 2012, 22:15:37 »

Natürlich kam umgehend der Brief mit den Forderungen der Gutschriften.
Dass allerdings mehr Nachzahlungen im Raum stehen, die ich damit beglichen habe, wird natürlich nicht erwähnt. So hatte ich eine Heizkostennachzahlung, die sehr hoch war.
Spielt das denn keine Rolle??
Bringt es denn etwas, wenn ich das Insolvenzgericht mal anrufe??
Und seit 3 Jahren noch nicht in der WVP, weil ich fast 1000 Euro gepfändet bekomme.......da kann er immer schön für sich abrechnen, ist ja genug zu holen. Für mich ist das einfach reine Willkür.......
Ich kann das alles nicht verstehen...........vielleicht hat ja noch jemand einen Rat und kann mich aufbauen. Für mich ist der Tag heute gelaufen......... :heulen:
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juergengrisu

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Re: Nachzahlungen und Guthaben nicht überwiesen
« Antwort #6 am: 06. Juli 2012, 16:46:56 »

Hi Crimo65

Da gibt es Leider Klare vorschriften...
Wenn sie nicht in der WVP sind ist es Leider so das es Masse ist.
wenn es jetzt sehr viel ist bieten sie dem TH doch eine Ratenzahlung an wenn sie schon 1000€ gepfändet bekommen ist es echt sehr viel ..
versuchen sie mit ihrem TH zu reden...
Die gesetze der Obliegenheiten sind Klar und Hart.. aber dafür gibts am ende die RSB..
(ich habe es übrigens auch geschafft eine Nachz in Raten abzuführen damals...
ich hoffe das macht Mut

Grüße von juergengris
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crimo65

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Re: Nachzahlungen und Guthaben nicht überwiesen
« Antwort #7 am: 06. Juli 2012, 19:33:00 »

Habe diesbezüglich mit meinem Rechtspfleger gesprochen. Er hat mir dies auch mitgeteilt. Wenn man schon in der Inso ist, jeden Monat soviel Geld gepfändet bekommt, in den 6 Jahren mehr als 3/4 der Schulden durch Arbeit getilgt hat, mehr Nachforderungen als Guthaben hat, und ich dann gucken muss, wie ich monatlich über die Runden komme, den Pfennig von A nach B drehe, wo ist denn da der Sinn des Ganzen. Habe neue Verbindlichkeiten, die eigentlich verrechnet werden könnten........
Nein, mit meinem TH rede ich nicht............wenn ich hier von TH's lese, die die Sache nicht so genau nehmen und auch mal ein Auge zudrücken, könnte ich schreien.

Trotzdem danke für die Antworten. Ich stehe das schon irgendwie durch.
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