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Autor Thema: Nachzahlungsaufforderung nach fast einem Jahr seit Meldung  (Gelesen 1435 mal)

Broncbuster

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Nachzahlungsaufforderung nach fast einem Jahr seit Meldung
« am: 21. September 2009, 21:26:59 »

Hallo,
Ende meines Insolvenzverfahrens August 2010.
Folgendes ist mir passiert.
Lag bis 09.08 unter der Pfändungsgrenze. Habe seit 09.08 einen zusätzlichen Job und dieses 10.08 auch gleich dem Insolvenzverwalter mit Lohnabrechnung etc. gemeldet. Es kam keine Antwort. Im 05.09 habe ich mich nochmals gemeldet. Wieder nichts. Im 06.09 kam dann ein Schreiben der Zwischenbericht für das Insolvenzgericht müsste erstellt werden es werden alle Einkommensunterlagen ab 01.08 benötigt. Nach langem hin und her kam dann im 09.09 eine Nachzahlungsaufforderung von 9.800€.
Toll. Habe zwar was zurückgelegt, reicht aber nicht, da ich die Sache nicht so ernst genommen habe, da auf die Änderung meines Einkommens nicht reagiert wurde. Jetzt wurde mir eine Ratenzahlung angeboten.
Gibt es da noch andere Möglichkeiten außer friss oder stirb?

Mit freundlichen Grüßen
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lucca_m

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Re: Nachzahlungsaufforderung nach fast einem Jahr seit Meldung
« Antwort #1 am: 22. September 2009, 08:43:29 »

"Toll. Habe zwar was zurückgelegt, reicht aber nicht, da ich die Sache nicht so ernst genommen habe, da auf die Änderung meines Einkommens nicht reagiert wurde."
Man muss die Insolvenz immer ernst nehmen. Schließlich bekommen sie auch was dafür: die Restschuldbefreiung! Und: Der TH ist nicht für die Berechnung der Abführung zuständig!!! Sie sind dazu verpflichtet und Ihr Arbeitgeber hat es zu berechnen und direkt zu überweisen. Es sei denn, Sie haben sich mit dem TH VORHER anders geeinigt.

"Jetzt wurde mir eine Ratenzahlung angeboten. Gibt es da noch andere Möglichkeiten außer friss oder stirb?"
Das ist doch mehr als großzügig.
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ThoFa

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Re: Nachzahlungsaufforderung nach fast einem Jahr seit Meldung
« Antwort #2 am: 22. September 2009, 11:24:02 »

Hallo,

LHabe seit 09.08 einen zusätzlichen Job und dieses 10.08 auch gleich dem Insolvenzverwalter mit Lohnabrechnung etc. gemeldet.

auch dem Insolvenzgericht gemeldet (vgl. § 295(1) 3. InsO=)?

MfG

ThoFa
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juergengrisu

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Re: Nachzahlungsaufforderung nach fast einem Jahr seit Meldung
« Antwort #3 am: 22. September 2009, 13:15:53 »

Hi Broncbuster

Ich würde das Ratenangebot annehmen .. ist doch besser als eine Versagung der RSB ...
mann gut das die so ein Ratenangebot noch geschickt haben ..

gruß
Juergengris
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