"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Ne Frage wegen Luxusgüter in der Inso...  (Gelesen 2100 mal)

Tanja

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 95
Ne Frage wegen Luxusgüter in der Inso...
« am: 22. April 2007, 00:06:39 »

Hallo!
Mein Antrag für die Inso läuft ja nun schon extrem lange..leider!
Nix mit den versprochenen 4-6w..naja,werde Montag nochmal anrufen,und fragen,was wir da machen wollen!

Aber nun habe ich eine Frage...ich weiß,das es vielleicht nicht gerne hier gehört wird..falls dem so ist,bitte löschen!

Ich habe mir einen Laptop finanziert.Diese Finantzierung ist mit in die Inso rein gegangen!
Der Laptop ist nun gut 1,5 Jahre alt.

Muß ich nun Angst haben,das der IV den einbehält und verkauft?
Kann ich das umgehen...vielleicht vorher symbolisch verkaufen!?
Ich weiß,das ist nicht die schöne Art,aber ich werde den ja brauchen...
Oder kann ich den auch dem IV abkaufen?
Und welcher Wert wird dann genommen?

Es tut mir leid,falls diese Frage hier so nicht erlaubt ist...
aber ich werde demnächst wohl ne Umschulung anfangen,wo ich den Laptop für brauche...

VLG
Tanja[addsig]
Gespeichert
 

moneypenny

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Ne Frage wegen Luxusgüter in der Inso...
« Antwort #1 am: 22. April 2007, 11:10:11 »

Hallo,

ich bin zwar nicht einer der Experten, die hier sonst antworten und die sich super gut auskennen, aber ich würde sagen nein, den nimmt dir keiner weg. Ich habe eine Couch, die Finanzierung ist ebenfalls in die Insolvenzmasse mit eingegangen (Wert 1500 €) und da hat mir mein Schuldnerberater damals gesagt, ich brauche mir keine Gedanken machen.

Grüße
Moneypenne[addsig]
Gespeichert
 

Tanja

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 95
Ne Frage wegen Luxusgüter in der Inso...
« Antwort #2 am: 22. April 2007, 15:08:14 »

@moneypenny:
Danke für deine Antwort.
Das mit der Couch,das kenne ich auch....Aber das ist ja kein Luxusgegenstand,oder?
Jedenfalls hat das meine SB gesagt...aber bei dem Lapi wußte sie es auch nicht so genau!

VLG
Tanja[addsig]
Gespeichert
 

moneypenny

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Ne Frage wegen Luxusgüter in der Inso...
« Antwort #3 am: 22. April 2007, 15:15:33 »

Du hast recht, aber PC (oder Laptop) gehört meines Wissens nach in der heutigen Zeit zum \"Gebrauchsgegenstand\", ich meine ob Laptop oder PC spielt wahrscheinlich keine Rolle. Mein SB hat zumindest gesagt, mein PC incl. Drucker interessiert niemand.

Aber warte mal ab, ob sich einer der Modoratoren zu Wort meldet, die kennen sich wirklich super aus.

LG Monneypenny[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Ne Frage wegen Luxusgüter in der Inso...
« Antwort #4 am: 22. April 2007, 17:50:44 »

Zitat:


Ich habe mir einen Laptop finanziert.Diese Finantzierung ist mit in die Inso rein gegangen!

Der Laptop ist nun gut 1,5 Jahre alt.

damit hätte zumindest der Finanzierer das Recht auf Verwertung.

Allerdings ehr unwarscheinlich, da zu der verwertung auch der Transport, die Datenlöschung und das Gutachten gehören.

Sie sollten abwarten was passiert. GgF. könnte er ausgelöst werden, wenn er beruflich benötigt wird.[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Ne Frage wegen Luxusgüter in der Inso...
« Antwort #5 am: 23. April 2007, 01:19:01 »

Hallo,

es besteht ein Eigentumsvorbehalt des Finanzierers, dieser hätte also ggf. den ersten Zugriff darauf.
Wenn der Eigentumsvorbehalt nicht angemeldet wird, können Sie fast sicher sein, das der IV ein gesteigertes Interesse an den Laptop hat. Kommt allerdings auch etwas auf den Eikaufswert an. Ggf. können Sie das Teil aus der Insolvenzmasse raus kaufen.

MfG

ThoFa [addsig]
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz