"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: nebenberuflich Selbstständigkeit bei beantragter Privatinsolvenz  (Gelesen 2676 mal)

Replay-Fiete

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Bin durch meine Ehescheidung und versch. Krankheiten und deren Folgen (Hausverkauf, Berufswechsel ec.) in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Meine Ex durchläuft die Privatinsolvenz, so das alle gemeinsamen Gläubiger sich an mich wenden, weil ich gesamtschuldnerisch Haftbar war, bei allen Kreditverträgen die wir während der Ehe gemeinsam unterzeichneten. Da ich neben meinen Unterhaltszahlungen für 2 Kinder jedoch meine (unsere) Schulden nicht abtragen kann, habe ich Privatinsolvenz angemeldet. Der derzeitige Status ist: Mein Rechtsanwalt hat vergebens versucht mit allen Gläubigern eine gütliche Einigung zu finden. Ich soll jetzt beim Amtsgericht die nötigen Anträge für die Privatinsolvenz beschaffen.

Nun meine Fragen;
Kann ich mich in der derzeitigen Phase als Kleinunternehmer (glaube max.€ 17.500 Umsatz) nebenberuflich selbstständig machen? Zur besseren Übersicht ein Geschäftskonto führen? Reicht eine GuV aus? Wie verhält sich das mit meinen Gewinnen/Verlusten am Jahreswechsel bei der Einkommensteuererklärung? Reicht die Einkommensteuererklärung für den Nachweis meiner Gesamteinkünfte aus bei z.B. den Gläubigern, den zu erwartenden Unterhaltsneuberechnungen, u.s.w.? Das sich bei Gewinnen meine Unterhaltszahlungen erhöhen werden ist mir klar, aber wie verhält es sich, wenn ich im Anfangsstadium noch keine Gewinne erzielen kann, sondern Negative Einkünfte habe, werden die den von mir zuleistenden Unterhalt verringern?

Es wäre sehr nett, wenn ich hier schnellen und kompetenten Rat bekommen würde.

Liebe Grüße
Replay-Fiete
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: nebenberuflich Selbstständigkeit bei beantragter Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 27. März 2009, 18:29:54 »

Normaler Weise wäre das doch Gesprächstoff für ihren Anwalt, der für die "paar Kröten" die er bekommen hat, nicht mal einen Insolvenzantrag mit den notwendigen Anlagen besorgen kann.

Zum Thema Selbständigkeit und Insolvenz wurde schon viel geschrieben, bitte mal die Suche benutzen.

Grundsätzlich wäre aber im Verfahren alles über den IV abzuwickeln.

Wird das Gewerbe freigegeben, gilt 295(2) InsO.

Ob und wie sich ihr Unterhalt verändert, liegt im wesentlichen daran, ob er tituliert ist.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Replay-Fiete

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: nebenberuflich Selbstständigkeit bei beantragter Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 27. März 2009, 21:21:23 »

Da stimme ich Ihnen zu. Der Anwalt macht nur das unbedingt nötigste. Jedoch muß ich ihn nicht bezahlen. Ich habe eine Befreiung vom Amtagericht bekommen.

Ja, ich habe bereits gesucht, jedoch nichts gefunden, darüber wie und wem ich meine Gewinne/Verluste deklarieren muß. Ich dachte das bei sogenannten Kleinunternehmern eine Gewinn- und Verlustabrechnung ausreicht. Die ich sowieso beim Finanzamt einreichen muß um meine Einkünfte nachzuweisen. Die werden dann zu den Einkünften aus Nichtselbstständiger Tätigkeit addiert und so hätte ich einen Nachweis über meine gesamten Jahres-Einkünfte. Reicht dieser Nachweis für eine Neuberechnung von laufenden Unterhaltszahlungen? Reicht der Nachweis für den IV, oder den Gläubigern?

Bedeutet "alles über den IV abwickeln", das er meine Buchführung macht? Das kann doch nicht sein, oder?

Was bedeutet, " Das Gewerbe freigegeben" ? Kann ich nicht einfach ein Gewerbe anmelden? Muß ich da noch irgendwelche Kriterien erfüllen? Ich möchte Wohntextilien unter anderem auch Gardinen nähen und die z.B. im eBay oder ähnlichen Plattformen verkaufen.

Der Unterhalt wurde damals tituliert. Wurde aber bereits verringert, da ein Kind mittlerweile BAFÖG bekommt.

Da ich zumindest in meinem ersten Geschäftsjahr mit Negativeinkünften rechne, dachte ich, das sich hieraus auch eine geringere Unterhaltszahlung ergibt. Weil ich ja auch varraus setze, das ein Gewinn zwangsläufig zur Erhöhung des Unterhaltsanspruches nach sich zieht.

Liebe Grüße
Replay-Fiete
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz