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Autor Thema: Nebeneinkommen im Insolvenzverfahren  (Gelesen 2633 mal)

OWI

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Nebeneinkommen im Insolvenzverfahren
« am: 20. März 2009, 08:37:32 »

Hallo,
ich befinde mich im 5 Jahr der Insolvenz, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ich bin Vollzeit beschäftigt und übe eine Nebentätigkeit als Referent aus. Der IV ist über die Sachlage informiert und ich meldete vierteljährlich meine Umsatzsteuer.
Nun das Problem.
Ich erhielt vom IV ein Schreiben, in dem er den Umsatz im Nebenverdienst auf die Monate aufteilt, pauschal 40 % Kosten ansetzt (liegen in Wahrheit aber höher) diese vom Umsatz abzieht und den gesamten Restbetrag einfordert.
Nach meinem Verständnis ist dann der gesamte Nebenverdienst ein Minusgeschäft, da ich das zusätzliche Einkommen versteuern muss, infolge würde ich noch Steuern drauflegen.
Würde ich dieser Betrachtung folgen, kann ich die nächste Insolvenz anmelden, da ich die Steuerbelastung von meinem derzeitigem Netto (unterhalb der Pfändungsgrenze) ausgleichen müsste, wobei der IV auch noch die gesamte Steuerrückerstattung einbehält.
Vielen Dank im Voraus.
 :dntknw:
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paps

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Re: Nebeneinkommen im Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 20. März 2009, 20:35:10 »

Sie können der Forderung des IV widersprechen, indem sie die realen Kosten darlegen.
Zum anderen können Sie diesen Widerspruch direkt an das Gericht richten.
Als Alternative können Sie die Aufgabe der Nebenbeschäftigung anbieten.

Bei der Berechnung der pfändbaren Beträge wäre nach Abzug aller Kosten im Zusammenhang mit der NB auch auf Mehrarbeit abzustellen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Re: Nebeneinkommen im Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 21. März 2009, 12:35:46 »

Hallo,

sind Sie in der Insolvenz oder in der WVP ?  :whistle:

MfG

ThoFa
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OWI

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Re: Nebeneinkommen im Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 21. März 2009, 16:33:38 »

Seit Mitte 2004 läuft das Verfahren, trotz mehrfacher schriftlicher Anfragen über den Stand erhalte ich vom IV keinerlei Auskunft. Ich teile regelmäßig meine Verdienste und evtl. Änderungen im Arbeitsverhältnis mit um meinen Pflichten nachzukommen. (Die Schulden stammen aus einer ehemaligen GbR, wo wir einen sehr hohen Zahlungsausfall durch den GU erleben durften.)
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