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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nebenerwerb während Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 6237 mal)

redster

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Hallo,

ich musste Ende 2007 mein Regelinsolvenzverfahren eröffnen. Ich befinde mich noch in der Insolvenzphase, die Wohlverhaltensperiode ist aber langsam in Sicht.

Grundsätzlich muss ich sagen, dass es mir nach den ersten Wirren mittlerweile sehr gut geht. Ich habe einen recht guten Job, eine sehr schöne Wohnung, mein Freundeskreis hat zu mir gehalten und ich komme mit meinem pfändungsfreien Betrag sehr gut aus. Vielleicht hilft dieses ja auch anderen Teilnehmern, den Kopf nicht hängen zu lassen.

Hier hat mir auch dieses Forum sehr geholfen, da ich immer mal wieder durch die Fragestellungen anderer auch meinen eigenen Probleme angehen konnte.

Jetzt würde ich mich gerne im Nebenerwerb selbständig machen, den ich schön vom Schreibtisch aus zuhause erledigen könnte (Programmierung).

Das Gespräch mit meinem Inso-Verwalter (heute war er mal nicht gut drauf) ergab, dass dieser den Gewinn in der Insolvenzphase wie in der Wohlverhaltensperiode gerne komplett einziehen möchte. Er selber sagte auch, er kenne sich mit dem Thema Nebenerwerb nicht wirklich aus.

Deshalb stellt sich mir die Frage, ob er mit dieser Ansicht richtig liegt? Für die Inso-Phase scheint er wohl recht zu haben, aber für die Wohlverhaltensperiode? Leider konnte ich hier im Forum und auch bei Google keine genaue Antwort drauf finden. Im Haupterwerb gibt es da wohl genug zu finden.

Und muss er das Nebengewerbe freigeben oder muss es nur ihm und dem Gericht gemeldet werden?

Mit freundlichen Grüßen
redster
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paps

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Re: Nebenerwerb während Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 16. Juni 2009, 19:19:05 »

Nebenerwerb in der Verfahrensphase ist doch abhängig vom Hauptjob.
Beträgt dieser  40 Arbeiststunden die Woche,   dürfte maximal  "Mehrarbeit" entstehen.
Ansonsten gibt es eben keinen Nebenjob und der IV/TH schaut in die Tüte.

In der Wohlverhaltenspahse dürfte die selbständige Tätigkeit nur dann interessieren, wenn unverhältnismäßig hohe Erträge erzielt werden.
Lt Abtertungserklärung handelt es sich ja nicht um Einkünfte aus unselbständiger Arbeit.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Florentino_Perez

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Re: Nebenerwerb während Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 18. Juni 2009, 23:16:39 »

Hallo,

ich musste Ende 2007 mein Regelinsolvenzverfahren eröffnen. Ich befinde mich noch in der Insolvenzphase, die Wohlverhaltensperiode ist aber langsam in Sicht.

Grundsätzlich muss ich sagen, dass es mir nach den ersten Wirren mittlerweile sehr gut geht. Ich habe einen recht guten Job, eine sehr schöne Wohnung, mein Freundeskreis hat zu mir gehalten und ich komme mit meinem pfändungsfreien Betrag sehr gut aus. Vielleicht hilft dieses ja auch anderen Teilnehmern, den Kopf nicht hängen zu lassen.

Hier hat mir auch dieses Forum sehr geholfen, da ich immer mal wieder durch die Fragestellungen anderer auch meinen eigenen Probleme angehen konnte.

Jetzt würde ich mich gerne im Nebenerwerb selbständig machen, den ich schön vom Schreibtisch aus zuhause erledigen könnte (Programmierung).

Das Gespräch mit meinem Inso-Verwalter (heute war er mal nicht gut drauf) ergab, dass dieser den Gewinn in der Insolvenzphase wie in der Wohlverhaltensperiode gerne komplett einziehen möchte. Er selber sagte auch, er kenne sich mit dem Thema Nebenerwerb nicht wirklich aus.

Deshalb stellt sich mir die Frage, ob er mit dieser Ansicht richtig liegt? Für die Inso-Phase scheint er wohl recht zu haben, aber für die Wohlverhaltensperiode? Leider konnte ich hier im Forum und auch bei Google keine genaue Antwort drauf finden. Im Haupterwerb gibt es da wohl genug zu finden.

Und muss er das Nebengewerbe freigeben oder muss es nur ihm und dem Gericht gemeldet werden?

Mit freundlichen Grüßen
redster

Auch wenn ich dafür ausgebuht und verteufelt werde, so muß ich als BWLer doch hier antworten:

1. dein IV/TH ist ein Jurist und für ihn gilt der Grundsatz: "juris non calculat"
2. d.h. er hat keine Ahnung von BWL und internationaler Unternehmensbesteuerung (Gewinn ist nicht gleich Gewinn und durch künstliche Verlustvorträge kann eine Kapitalgesellschaft regelmäßig Null-Gewinn ausweisen und damit Null KSt zahlen.)
3. wenn du schlau wärest, würdest du dich nicht direkt selbständig machen
4. du würdest eine britishe Limited mit Sitz in Österreich gründen
5. an dieser Ltd. würdest du Anteile halten und zwar als anonymer Gesellschafter
6. das Bankkonto der Ltd. würdest du in Österreich führen
7. die Aufträge würdest du in Deutschland acquirieren und ausführen im Auftrag der Ltd.
8. die Rechnungen würde aber die Ltd. an deine Kunden ausstellen und das Geld von ihnen kassieren
9. du bist nur Angestellter deiner eigenen Ltd. aber von der niemand weiß, daß sie deine ist, weil du anonymer Gesellschafter bist.

Fazit: du erbringst als 400 € Jobber oder noch billiger für eine britishe Ltd. Gesellschaft mit Sitz in Österreich Dienstleistungen und das Geld wird auf ihr Konto angesammelt. In dem Jahr, wo deine WVP endet und du Restschuld befreit bist, überweist du dir den Gewinn vom österreichischen Konto auf dein deutsches Konto, in mehreren kleinen Tranchen und so, daß der Freistellungsauftrag deiner deutschen Bank nicht überschritten wird und freust dich darüber, daß der TH kein BWLer ist, der internationale Steuerumgehung studiert hat.

In Österreich gilt das Bankgeheimnis zu 100% und keine deutsche Behörde kann je erfahren, was für Gelder du dort hast. Außerdem gehört das Geld (der Gewinn) formaljuristisch der Limited. Daß du an ihr Anteile hälst, wird der IV/TH nie erfahren, weil du als anonymer Gesellschafter fungierst.

Du müßtest halt mal nach Österreich reisen um dich dort vor Ort von nem Steuerberater oder Bankberater beraten lassen.
Du mußt ihnen ja nicht erzählen, daß du in einer PI in Deutschland steckst.
Frag einfach, was mußt du tun, um eine Limited in Österreich zu gründen.

Evtl. könnte es sich lohnen, wenn du neben der Limited in Österreich noch eine Tochterfirma oder ein Direktgeschäft in Deutschland gründest.

Bei Märklin haben die Eigentümer über mehrere Kapitalgesellschaften kaskadiert und damit geschickt Gelder legal "verschwinden" lassen. Daran kommt der deutsche Fiskus bis heute nicht ran, der Inso-Verwalter von Märklin ebensowenig.

Ich weiß, das ist übel was ich hier schreibe, aber hey, die Banken, die unsere Gläubiger sind, haben den deutschen Staat und den Steuerzahler schon 1000 mal mehr beschissen. Nach den "Kleckerbeträgen" um die es hier geht, kräht kein Hahn, wenn man sich z.B. die 5 Mrd. der IKB anschaut:

http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:Hilfe-vom-Soffin-IKB-braucht-neue-Staatsmilliarden/528770.html

Von daher sollte man kein schlechtes Gewissen bekommen, wenn man freiberuflich tätig sein will
-> einfach selber Leistung erbringen und der Zahlungsverkehr über die Limited laufen lassen. Natürlich mußt du jährlich in Österreich Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer bezahlen. Aber dafür wartet später der thesaurierte Gewinn von mehreren Jahren auf dich.
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paps

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Re: Nebenerwerb während Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 18. Juni 2009, 23:31:41 »

Was soll das?
Mal vorsichtig angefragt.
Meinen Sie wirklich, dass der IV/TH wegen seiner jahrelangen Erfahrung nicht merkt, dass Einkünfte getürkt sind?

Zum anderen ist es sch... egal, welche Einkünfte vorliegen, da die InsO diese Problem umgeht, indem immer das Vergleichseinkommen herangezogen wird.


edit:
Zur allgemeinen Belustigung: ich bin kein BWL-er sondern Dipl.Ing.ök. ; ist aber wohl heute das selbe.
« Letzte Änderung: 18. Juni 2009, 23:33:30 von paps »
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Re: Nebenerwerb während Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 18. Juni 2009, 23:52:34 »

Was soll das?
Mal vorsichtig angefragt.
Meinen Sie wirklich, dass der IV/TH wegen seiner jahrelangen Erfahrung nicht merkt, dass Einkünfte getürkt sind?

Zum anderen ist es sch... egal, welche Einkünfte vorliegen, da die InsO diese Problem umgeht, indem immer das Vergleichseinkommen herangezogen wird.


edit:
Zur allgemeinen Belustigung: ich bin kein BWL-er sondern Dipl.Ing.ök. ; ist aber wohl heute das selbe.

es kann sein, daß ich ein Verständnisproblem mit dem Verfahren der PI habe.

Ich habe es so verstanden, daß der Threadersteller momentan unselbständige Arbeit verrichtet und ein Teil seines Nettoeinkommens bereits an den IV bezahlt. Nun will er am Wochenende zusätzlich als Selbständiger Geld dazu verdienen.
Er muß soweit ich weiß eine Einnahme-Überschuß-Rechnung aufstellen um das steuerpflichtige Einkommen aus Selbständigkeit zu ermitteln. Nach Steuern hätte er also den "Netto-Gewinn"

Sie behaupte nun, daß der "Netto-Gewinn" vom IV zu 100% "beschlagnahmt" werden könnte.

=> ergo, würde es sich für den Threadersteller gar nicht lohnen, als Selbständiger am Wochenende zu arbeiten, weil er dann zu 100% in die Tasche des IV wirtschaftet und nix für sich selbst behalten darf (ähnlich wie die leibeigenen Bauern im Mittelalter)

Ich hatte dann die Idee, daß wenn er mein Wissen über internationale Unternehmensbesteuerung hätte, dann könnte er das ganze Prozedere umgehen:

Er arbeitet weiterhin am WE, aber nicht als Selbständiger, sonder auf 400 € Basis. Dieses "Gehalt" ist nicht getürkt, sondern legal erworben von einer Betriebsstätte / Tochterfirma oder Direktgeschäft einer ausländischen Ltd. Der IV kann nicht beweisen, daß es nicht so ist, denn in einer Demokratie gilt die Unschuldsvermutung solange, bis die Schuld 100% nachgewiesen ist.
Tja und da der IV keine Möglichkeit haben wird, zu überprüfen, wer genau hinter der Ltd. steckt, wird er wohl dem "Arbeitsvertrag" zwischen der Ltd. und dem Threaderöffner über 400 € für Wochenendtätigkeiten glauben schenken müssen. Wenn nicht, dann handelt er eigenmächtig und setzt sich über geltendes Recht.

Natürlich ist das ganze von mir sehr dünn konstruiert. Denn wenn der IV dort anruft, muß irgend jeman ans Telefon gehen bei der Ltd. Damit würde sich das ganze in dieser kleinen Größenordnung NICHT lohnen. Aber, wenn es um höhere Beträge ginge, d.h. ab 6 Stellen, dann ....

Mir geht es einfach darum, aufzuzeigen, daß man immer durch genügend Fachwissen, die Kontrollmechanismen umgehen kann.
 Ich finde es schon sehr sehr schlimm, daß dem Privatbürger durch das Prozedere der Gehaltspfändung quasi ein lebenslanges Berufsverbot auferlegt wird und dagegen Großbanken mit einem "sorry" davon kommen. Und deshalb mach ich diese Überlegungen hier - vielleicht ist das ein Denkanstoß für jemanden?
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dobberstein

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Re: Nebenerwerb während Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 19. Juni 2009, 09:29:16 »

Gerade solche Gedankengänge bringen uns alle in die Misere - siehe Märklin.
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Paula41

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Re: Nebenerwerb während Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 19. Juni 2009, 11:43:01 »

Da braucht man sich über den schlechten Ruf der Schuldner ja nicht zu wundern. Die Gläubiger haben ein Recht darauf, zumindest einen Teil ihres Geldes wieder zu sehen. Und es sind nicht immer Banken und Versandhäuser sondern auch kleine Handwerker, die sich nach ein paar insolventen Kunden selbst hier wiederfinden.

mfg
Paula41
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redster

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Re: Nebenerwerb während Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensperiode
« Antwort #7 am: 21. Juli 2009, 10:47:03 »

Sorry, ich habe den Thread erst jetzt entdeckt, da ich wie oben erwähnt eigentlich sehr gut mit meiner Insolvenz klar komme und hier deshalb nicht regelmässig reinschaue.

Grundsätzlich sehe ich für mich persönlich nur legale Möglichkeiten, da ich nachts auch noch gut schlafen möchte. Genau das hat sich gerade zur Insolvenz als Vorteil erwiesen, denn der Inso-Verwalter sagte mal, dass er noch nie so wenig Probleme gehabt hätte.

Das ausländische Konstrukt ist ja schön und gut, aber warum so kompliziert?
Natürlich kann ich das Gewerbe auch auf eine dritte Person meines Vertrauens anmelden und diese stellt mich als 400,- Euro-Kraft ein, wenn entsprechende Arbeit vorliegt. Die führe ich brav an den IV ab und und  schon bin ich die ganze Problematik los.

Im Moment scheint mir das sogar die einfachste Lösung, denn ich selber bekomme ja nichtmal ein Bankkonto und der IV will sofort eine Gewinnschätzung von mir.
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wiwo

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Re: Nebenerwerb während Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensperiode
« Antwort #8 am: 21. Juli 2009, 19:00:37 »

Die Gläubiger haben ein Recht darauf, zumindest einen Teil ihres Geldes wieder zu sehen.


Aber Hallo,

das dürfte meines Erachtens immer noch davon abhängen, in welcher Form der Schuldner für seine Schulden und damit auch für die Folgen daraus selbst verantwortlich ist. Ich persönlich gehöre zu einem Personenkreis von über 300.000 Anlegern, die mit ihrer sog. Steuerspar-Immobilie einem Betrug zum Opfer fielen, der schon viele Schlagzeilen gemacht hat und Thema einiger TV-Sendungen war. Und nur, weil mein "billiger" und vor allem unfähiger Anwalt über zwei Instanzen hinaus nicht fähig war, für mich mein gutes Recht zu erstreiten - was anderen Anwälten bereits in erster Instanz in gleichgelagerten Fällen gelang - befinde ich mich nun mit über 120.000 Euro Miesen in der Inso.

Um es kurz zu machen: Meine Gläubiger haben bei mir ihr Recht auf Rückzahlung ihres Geldes durch - wenn auch ungeahndeten Betrug - verloren und ich werde alles erdenkliche daran setzen, dass sie auch nichts zurückerhalten. Wenn bei mir gepfändet wird soll dies die Verfahrenskosten sowie die Kosten des TH decken - und sonst nichts!

Gruß
wiwo
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Gruß
wiwo
 
 

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