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Autor Thema: Nebenerwerbgewerbe  (Gelesen 2201 mal)

rubenspower

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Nebenerwerbgewerbe
« am: 30. September 2007, 07:42:36 »

Mein PI-Verfahren wurde anfang August eröffnet und im 1. Gespräch mit dem TH wurde auch mein Nebenerwerbgewerbe freigegeben. Nun war ich der Meinung ich darf und muss sämtliche Rechnungen daraus bezahlen. Durch Fragen und lesen hier im Forum bekam ich nun die Antwort, dass nur Rechnung nach Eröffnung der PI und Freigabe des Gewerbes von mir wieder bezahlt werden dürfen.

Ich habe jedoch eine offene Rechnung welche Ende Juni fällig gewesen wäre und diese habe ich auch übersehen zur Inso-Tabelle zu melden. Nun meine Fragen:

Darf diese Rechnung ein Dritter bezahlen ohne dass ich meine RSB riskiere?
Und kann ich notfalls diese Rechnung dem TH nachmelden?

Langsam wächst mir dieses Verfahren über den Kopf und bei der Schuldnerberatung fühle ich mich auch nicht gut beraten.
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Gismo

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Re: Nebenerwerbgewerbe
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2007, 15:04:46 »

Hallo,

Sie dürfen erst nach der Freigabe ihres Gewerbes die dann entstandenen Rechnungen bezahlen. Alles was vorher offen war gehöhrt zur Masse und sie dürfen keine Gläubiger aus der Masse bevorzugen.  :nono:
Und kann ich notfalls diese Rechnung dem TH nachmelden? Ja, das würde ich mit einem entsprechendem Anschreiben auf jeden Fall machen.

Gruß Gismo
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