Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 02. September 2007, 22:22:09

Titel: Nebenerwerbsgewerbe in Privatinsolvenz
Beitrag von: rubenspower am 02. September 2007, 22:22:09
Mein Verbraucherinsolvenzverfahren wurde im August 2007 eröffnet. 

Nun bekam ich Post von der Treuhänderin: "Eine Betriebsfortführung kommt nicht in Betracht.  Ich gebe jedoch hiermit Ihr Einzelunternehmen aus der Insolvenzmasse frei.  Die Insolvenzmasse macht also keine Ansprüche aus Ihrer jetzigen Tätigkeit geltend. "

Bedeutet dies dass ich sämtliche Rechnungen auf Grund dieses Gewerbes bezahlen darf und dies keine Gläubigerbenachteiligung bedeutet?

Was muss ich genau beachten?

Titel: Re: Nebenerwerbsgewerbe in Privatinsolvenz
Beitrag von: paps am 02. September 2007, 22:49:24
Ja Sie können Ihr Gewerbe nun mit allen Konsequenzen weiterführen.

Beim Bezahlen der Rechnungen immer schön aufpassen, das keine "alten" Rechnungen beglichen werden, die zur Inso gehören. :wink:
Titel: Re: Nebenerwerbsgewerbe in Privatinsolvenz
Beitrag von: ThoFa am 03. September 2007, 00:38:34
Hallo,

dies ist hoch interessant.  :wow:

Dies kann nur eine Freigabe nach den neuen § 35 (2) InsO sein, ob das der TH bewusst ist ?

Und wie regelt die THin dies jetzt mit der Abführung an die Insomasse ?

Fragen über Fragen...

MfG

ThoFa
Titel: Re: Nebenerwerbsgewerbe in Privatinsolvenz
Beitrag von: rubenspower am 03. September 2007, 03:35:08
Dies war der THin bewußt, weil Sie mir sagte dass Sie seit 01. 07. 07 gleich entscheiden muss ob sie Gewerbe freigibt oder nicht. 

Insolvenzmasse gibt es nicht weil es geht im Moment +/- 0 auf.
Titel: Re: Nebenerwerbsgewerbe in Privatinsolvenz
Beitrag von: Gismo am 04. September 2007, 09:26:02
Hallo,

Ja, so ähnlich hat sich meine IV auch ausgedrückt ! Sie meinte das sie gleichzeitig mit dem erstellten Gutachten anregen werde das ich die Firma weiterführen kann und das entsprechende Vermögen sogleich aus der Masse raus genommen wird. Ob das alles so klappt weiß ich nicht.  :gruebel:

Einige Gläubiger werden sicherlich Ausrasten.  :dntknw:
Vieleicht hat ja noch jemand hier mit dem neuen Gesetz Erfahrung gesammelt und schreibt mal darüber !

Währe sicherlich sehr Interessant.  :wink:

Gruß Gismo