Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: armersack am 01. Oktober 2008, 19:05:48
-
hallo an alle
ich bin ralph und bin in die insolvens durch eine trennung geraten,na ja weib weg und haus weg wie das halt so kommt.mir brennt eine frage auf den nägeln und zwar darf ich wärend der insolvens einen nebenjob haben(richtig gemeldet) und wenn ja bekomm ich da auch gepfändet.
gruß ralph
-
Hallo,
Sie dürfen. Ein Nebenjob wird wie Überstunden behandelt, also verbleiben 50 % bei Ihnen, der Rest wird dem Hauptgehalt zugerechnet und davon dann der pfändbare Betrag.
MfG
ThoFa
-
danke für die auskunft
gruß ralph