Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Brigitte_W_de am 16. Dezember 2006, 17:23:09
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Hatte mal vor einiger Zeit hier die Antwort erhalten, dass man 50 % des Nebenjobs behalten dürfe.
Das Treuhänderbüro meinte jedoch, dass ein zusätzlicher Nebenjob auf das Nettoeinkommen gemäss Pfändungstabelle hinzugerechnet wird.
Es bedeutet in meinem Fall, dass ich bei zusätzlich 400 Euro lediglich 80 Euro behalten darf.
Verdiene ich nur 100 Euro im Monat, könnte ich 30 Euro behalten. So wäre es lt. Pfändungstabelle.
Hat jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruss
Gitte
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Hallo,
das Treuhänderbüro irrt. Ein Nebenjob wird wie Überstunden behandelt. Ich werde Ihnen heute Abend/Morgen die Fundstelle in den Kommentaren posten. Dieses geben Sie dann an das Büro weiter. Sehen di es dann immer noch nicht ein, müssen Sie einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen.
MfG
ThoFa
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Hallo,
sorry wir morgen mit der Fundstelle.
MfG
ThoFa
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ab Sie nicht vergessen heute Abend kommt die Fundstelle. Ist etwas stressig gerade.[addsig]