Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: HIrschi am 12. November 2008, 17:02:23
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Hallo zusammen!!!
In wie weit muß ich ihn angeben?
Was erfährt mein Arbeitgeben ( Nebenjob ) von meiner Insolvenz?
Was ist von diesen 400€ pfändbar ( habe dieses Jahr gesamt ca. 1000€ verdient )?
Danke jetzt schonmal für eure Hilfe!!!
Gruß Sebastian
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j e d e Jobaufnahme und jeder Jobwechsel sollte dem TH und dem Gericht gemeldet werden,
das ist mit eier der Obliegenheiten/Pflichten.
Wird der Nebenjob neben einem Vollzeitjob ausgeübt?
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Danke schonmal!
Bin noch nicht in der InsO, ja der Nebenjob ist eigentlich mein hobby mit dem ich nebenbei noch etwas geld verdiene... neben meinem hauptjob.
War mal selbständig ( internet Handel/ ebay, usw)
Und lebe von meiner frau seit über drei jahren getrennt, und möchte in das regelinsO... habe aber bei der erklärung probleme.
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Meine Info ist das wenn die Schulden ( einteil ) in der Selbständigkeit entstanden sind kann man ins Regelinsoverfahren.
Stimmt das so?
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Meine Info ist das wenn die Schulden ( einteil ) in der Selbständigkeit entstanden sind kann man ins Regelinsoverfahren.
Stimmt das so?
Also wenn du in deiner ehemal. Selbsständigkeit Verbindlichkeiten gegen das FA aus nicht abgeführten Lohnsteuern hast, mehr als 19 Gläubiger und Forderungen von ehem. Angestellten aus Arbeitsverhältnissen entstanden sind, käme m.E. eine Regelinsolvenz in Betracht.
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Also wenn du in deiner ehemal. Selbsständigkeit Verbindlichkeiten gegen das FA aus nicht abgeführten Lohnsteuern hast, mehr als 19 Gläubiger und Forderungen von ehem. Angestellten aus Arbeitsverhältnissen entstanden sind, käme m.E. eine Regelinsolvenz in Betracht.
Mehr wie 19 Gläubiger habe ich. Aber keines der von Dir genannten anderen " Schulden".
Mir hat man bei einer Schuldnerberatung gesagt das man in die RegelinSo kann, wenn man nachweisen kann das man.... z.B. die Geschäfte liefen schlecht und man konnte sein Geschäftskonto nicht mehr decken usw. beziehung ging auf grund der Spannungen ( Streß ) auf grund der Selbständigkeit in die brüche " folge habe mein Haus auf grund der trennung nach 2,5 jahren weit unterdem was ich gebraucht hätte verkaufen müssen.... begründen kann dann besteht die möglichkeit der RegelinsO.
Danke Dir
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wenn Sie ehemals selbständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben, wird es eine Regelinsolvenz.
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wenn Sie ehemals selbständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben, wird es eine Regelinsolvenz.
Oh Danke Paps.
Wie ist das aber genau?
Hirschi hat ja keine Verbindlichkeiten gegenüber dem FA und auch keine geschuldeten Arbeitsverhältnisse.
Muss man solche Situationen dann immer im Verhältnis sehen? :dntknw:
Hätte ja können sein, das Hirschi keine 19 Gläubiger hat ,aber Forderungen z.B. beim FA. :gruebel:
Wäre das dann auch eine Regelinsolvenz?
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1.) aktuell selbstständig?
2.) Oder ehemals selbstständig und mehr als 19 Gläubiger (unüberschaubare Vermögensverhältnisse)?
3.) Oder ehemaliger Arbeitgeber und es bestehen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt)?
4.) Oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer?
Trifft einer dieser Punkte zu, ist das Regelinsolvenzverfahren anzuwenden.
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1.) aktuell selbstständig?
2.) Oder ehemals selbstständig und mehr als 19 Gläubiger (unüberschaubare Vermögensverhältnisse)?
3.) Oder ehemaliger Arbeitgeber und es bestehen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt)?
4.) Oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer?
Trifft einer dieser Punkte zu, ist das Regelinsolvenzverfahren anzuwenden.
Dann sollte ich ja wenn alles gut geht in die regelInsO kommen 2.) trifft bei mir ja zu.
Muß man belegen das ein teil der Schulden aus der Selbständigkeit sind, oder können die jetztigen Verhältnisse auch eine Folge desen sein ( im InsOantrag " 2. Angaben zur Insolvenz / II. Kurze Darstellung der Ursachen der Insolvenz")?
Was schreibt man da in meinem Fall am besten?
Danke für eure HILFE!!!!!
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Na das hast du uns doch schon geschildert, Hirschi :wink:
..."z.B. die Geschäfte liefen schlecht und man konnte sein Geschäftskonto nicht mehr decken usw. "
LG Tatum
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Sorry stehe voll auf der Leitung, möchte mir das ganze auch nicht verbauen weil ich was falsch gemacht habe.
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Die Zusammensetzung der Schulden ist zweitrangig.
Da in der Regel bei Einzelunternehmern das eine auch das andere nach sich zieht.
Vom Grunde her können Sie aber es so wie Tatum beschrieben hat, auch begründen.
"Auf Grund fehlender/ausbleibender Umsätze...
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Danke Paps!!!!
Woher wissen Sie( Du?) das alles?
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Selbststudium, praktische Erfahrungen, Gespräche mit Betroffenen und eigenes Erleben.
Fragen Sie ThoFa. :thumbup:
Er ist in anderen Foren, und manchmal auch noch hier Den Satz "Unterhalt aus der Masse" möchte ich hier nicht mehr hören".
---oder so ähnlich---
einer meiner "Lehrer" gewesen.
Irgendwann bin ich seinen Spuren gefolgt (Onkel Google sei Dank) und hier gelandet.
Nein, es ist schon so, dass ThoFa auch in vielen anderen Foren präsent ist.
Das führt dann zwangsläufig dazu, dass man Erfahrungswerte bekommt, wie zutreffend die Aussagen/Antworten eines users sind.
Aus jeder Problemlösung oder dem Lösungsansatz kann man ja auch selber Wissen schöpfen.
Trotz allem handelt es sich immer noch um persönliche Einschätzungen der Situation und Vorschläge oder Lösungsansätze.
Bitte verwechselt die Antworten hier nicht mit einer Rechtsauskunft, wenn sie inhaltlich auch stimmen mögen, habt ihr im Zweifelsfalle doch keinen Rechtsanspruch auf die Richtigkeit.
Wir können hier Wege aufzeigen.
Vielleicht auch per PN (wenn das nur immer funktionieren würde) oder Mail intensiver ein Problem erörtern.
Aber keines Falls "rechts"beraten wir (oder ..."links")