Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tataren am 21. September 2015, 14:00:52

Titel: Nebenkosten
Beitrag von: tataren am 21. September 2015, 14:00:52
Hallo,
ich bin seit 3 Jahren in Insolvenz und seit fast 1 ½ Jahren in der WVP.

Jetzt habe ich ein Problem und weiß nicht, wie es gelöste werden kann.

Seit meiner Insolvenz habe ich auf anraten meines Insolvenzverwalter ein neues Konto auf einer anderen Bank.
Das alte Konto bei meiner vorigen Bank war mit fast 10.000 € überzogen und gehört damit zur Insolvenzmasse. Kontokarte u.a. wurden damals abgegeben und der Zugriff nastürlich gesperrt.

Ab diesem Zeitpunkt habe ich ein anderes Konto bei einer Sparkasse (P Konto).

Dieses neue Konto wurde auch meinem Vermieter mitgeteilt. Alle Mietzahlungen u.ä. gingen auch (als Dauerauftrag) seit diesem Zeitpunkt von diesem Konto ab.

Jetzt hat der Vermieter mein Guthaben (das mir in der WVP zusteht) auf das alte Konto überwiesen, (diese Bank ist Hauptgläubiger) obwohl ich die neue Bankverbindung bekannt gegeben habe.

Der Fehler liegt bei meinem Vermieter, aber was kann ich tun?

LG  :rougi:
Titel: Re: Nebenkosten
Beitrag von: Insokalle am 23. September 2015, 19:17:27
Tja, einfach ist das nicht. Sie könnten versuchen, das Geld von der Bank zu bekommen. In der WVP darf diese aber aufrechnen.
Ob der Fehler beim Vermieter liegt, lässt sich nicht sagen. So weit ich das sehe, wäre das nur dann so, wenn Sie klar und deutlich gemacht haben, dass er auf das andere Konto zahlen soll.

Selbst wenn man aber keine Erfüllung Ihres Erstattungsanspruchs annehmen sollte und der Vermieter noch mal zahlen müsste, ist man noch nicht ganz auf der sicheren Seite. Denn er würde ja zweimal zahlen, was aber auch nicht sein kann. Hinsichtlich der ersten Zahlung hätte er womöglich einen sog. Bereicherungsanspruch gegen Sie. Und dann stellt sich die Frage, ob er mit diesem gegen Ihren Erstattungsanspruch aufrechnen darf. Das ist str. aber nach einigen Gerichten möglich.