Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kalamare51 am 20. August 2009, 19:07:00
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Hallo ich habe eine frage : wenn mann insolvanzverfahrer erofnet nach 01.07.2007 , es das nebenkosten von miete pfandbar , meinte muss mann das zu insolvansverwalter überweisen?
lg kalamare
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"Eröffnet nach 01.07.2007"
wann eröffnet wurde ist egal, die Frage ist ob/wann das Verfahren aufgehoben wurde.
Die Guthaben ist in der Tat kein Einkommen wie Lohn/Gehalt sondern Vermögen, das im eröffneten Verfahren allgemein der Insolvenzmasse zufällt.
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danke fur dein schnell antwort also verfahren war mitte july2009 und neben kosten von lezte jahr .meinst IV darf diese geld nehmen als vermögen?.lg kalamare
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Wann wurden die Nebenkosten gezahlt?
Vor oder nach Juli 2009?
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hallo ,also nebenkosten von 2008 und wird in die näschte wochen auszahlen.mfg kalamare
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wenn keine Nachtragsverteilung angeorndet wurde oder wird, fällt es Ihnen zu.