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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nebenkosten-Nachzahlung  (Gelesen 4799 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Nebenkosten-Nachzahlung
« am: 15. August 2013, 10:24:33 »

Hallo wieder einmal,
ich muss 323 € an  Nebenkosten nachzahlen. Zwar hatte ich nach der letzten Abrechnung meinen Heizkostenanteil
wohlweislich erhöht, damit es jetzt auskommt.,Nur sind dann m letzten Jahr funkgesteuerte Ableseeinheiren
installiert worden, was bei mir eine 'Miete' für de Geräte von über 260 € ausmacht...
Frage:
Die Nachzahlung gehört ja, da sie vom 01.03.12-28.02.13 datiert, in die Insolvenz.
Da ich natürlich mit meinem Vermieter keinen Streß möchte, habe ich überlegt, ob es zulässig ist, dass ich
versuche, die Nachzahlung bis in die WVP stunden zu lassen. Ich will ja zahlen, so ist es nicht. Oder - das war
meine zweite Überlegung- darf ich mit dem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbaren und das so aus dem
pfändungsfreien Einkommen zahlen?

Liebe Wissenden, was darf ich tun?
Gruß
cat
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #1 am: 16. August 2013, 13:38:43 »

Okay, der Gedanke mit der Ratenzahlung war natürlch naiv.... Erst denken, dann schreiben, cat.

Ich hoffe, dass die Wohnungsgesellschaft das so schluckt :neutral:

Falls noch jemand Ideen zu meiner andren Idee des später zahlens einen klugen Gedanken hat, bitte ich um
Info.

Schönen Dank
cat
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elga

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Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #2 am: 16. August 2013, 14:07:06 »

wieso findest du den gedanken der ratenzahlung naiv? aus deinem pfändungsfreien einkommen kannst du die raten ruhig zahlen, dazu musst du nicht in der wvp sein.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #3 am: 16. August 2013, 15:07:33 »

Tja, der TH sieht das leider anders. Abrechnung gehört zu den Altschulden und muß in die Inso.
cat
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eidechse

Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #4 am: 16. August 2013, 16:17:44 »

Sinn und Zweck der Insolvenz ist ja auch die Gleichbehandlung aller Gläubiger.

In der WVP ist es sogar verboten Insolvenzgläubigern Sondervorteile zu verschaffen. Das kann auch zur Versagung der RSB führen.

Im Prinzip bleib nach der jetzigen Rechtslagen, wenn man nur die Erteilung der RSB vor Augen hat und sich nicht um Sinn und Zweck des Verfahrens kümmern will, den betreffenden Insolvenzgläubiger sofort im laufenden Verfahren zu bezahlen oder zu warten bis die RSB erteilt wurde.
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Insokalle

Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #5 am: 17. August 2013, 13:03:34 »

Mietkaution gestellt?
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #6 am: 17. August 2013, 19:23:33 »

@ Insokalle
Ja. Bei Einzug 1997, waren damals 1200 Deutschmark.
Kann der TH die Summe zur Masse fordern oder geht das nur bei Auszug, was ich ja nicht vor habe...

Gruß
cat
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Insokalle

Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #7 am: 18. August 2013, 11:12:56 »

Die Mietkaution kann erst nach Beendigung des Mietvertrages an den TH gehen. In der WVP gehört sie Ihnen, wenn keine Nachtragsverteilung vorbehalten wurde.

Der Vermieter kann sich die rückständige NK-Forderung aus der Kaution nehmen. Insofern wäre er gesichert. Eine Zahlung ist daher an sich nicht notwendig. Das könnte man mit dem Vermieter klären.

Übrigens wären Zahlungen aus den unpfändbaren Lohnteilen möglich. Der BGH hat entschieden, dass die RSB dann nicht versagt werden kann. Auch in der WVP nicht.

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katzenfrau2

  • Gast
Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #8 am: 18. August 2013, 11:40:04 »

@insolalle
Danke, das hört sich ja schon besser an.
Mein TH ist aber der Meinung, dass das zur Insolvenzmasse gehört. Hm....
Oder habe ich ihn falsch verstanden? Oder liegt es daran, dass ich noch im eröffneten (04.07.13)  Verfahren bin?

cat
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Insokalle

Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #9 am: 18. August 2013, 11:53:40 »

Mein TH ist aber der Meinung, dass das zur Insolvenzmasse gehört.
Das was zur Masse gehört??????
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #10 am: 18. August 2013, 12:30:41 »

... falsch ausgedrückt...
Ich meinte. dass dieNachzahlung mit zu den alten Verbindlichkeiten gehört und mit in die Tabelle muss.
Richtig so?
cat
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waldi

Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #11 am: 18. August 2013, 14:09:48 »

Ja.
Aber wie schon erwähnt, kann sich der Vermieter das Geld ja vom Kautionskonto holen.
Wo also liegt das wirkliche Problem?
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #12 am: 18. August 2013, 14:15:18 »

@waldi

Kein Problem. Ich wusste nur nicht, dass die Nachzahlung aus der Kaution entnommen werden kann und bin
insokalle sehr dankbar für die Info. Das dürfte sich positiv auf meinen Schlaf auswirken.

cat
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eidechse

Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #13 am: 19. August 2013, 13:04:41 »

Übrigens wären Zahlungen aus den unpfändbaren Lohnteilen möglich. Der BGH hat entschieden, dass die RSB dann nicht versagt werden kann. Auch in der WVP nicht.



Gibt es dazu auch eine passende BGH-Entscheidung? Insbesondere im Zusammenhang mit § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO.
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Insokalle

Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #14 am: 19. August 2013, 14:07:55 »

BGH 20.01.11, IX ZB 8/10
Daraus lässt sich schließen: Bei Zahlungen aus dem unpfändbaren fehtl es an einer Gläubigerbeeinträchtigung (§ 296 InsO).
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eidechse

Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #15 am: 19. August 2013, 17:44:13 »

@ Insokalle

Danke für die Fundstelle.

Wobei ich die Argumentation im Zusammenhang mit § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO nicht überzeugend finde. Letzten Endes kommt es ja darauf an, wie sich denn die Befriedigungsaussichten bei pflichtgemäßen Verhalten dargestellt hätten. Bei Einhaltung der Obliegenheiten, wäre keine Zahlung an einen einzelnen Gläubiger erfolgt sondern an den Treuhänder. Da kommt es dann auf Pfändbarkeit gar nicht an. In dem Beschluss hat sich der BGH damit gar nicht auseinander gesetzt. Wäre interessant gewesen.

Meine "Bedenken" ändern aber auch nichts daran, dass der Beschluss des BGH auch von mir so verstanden wird, dass es letzten Endes wohl darauf ankommt, ob aus dem pfändbaren Einkommen Zahlungen erfolgen.
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elga

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Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #16 am: 22. August 2013, 15:51:16 »

wäre mal interessant zu wissen, ob du alleinstehend bist. meine letzte nk ergab auch einen nachzahlung. mein mann hat das denn von seinem konto bezahlt und mein th hat sich gar nicht dafür interessiert.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #17 am: 22. August 2013, 17:51:15 »

@elga
Ja, bin single.

Ich habe jetzt, um Problemen jeglicher Art aus dem Weg zu gehen, den TH und de Wonungsverwaltung informiert,
aber noch nichts gehört.
Wenn es denn die Möglichkeit gibt, die NZ aus der Kaution zu entnehmen, habe ich kein Problem damit.


@eidechse und insokalle:
Ich frage mich, warum eine Nachzahlung überhaupt mit in die Schulden genommen werden muss. 'Eigentlich' sind
das doch keine Schulden wie die anderen. Oder? Das ist mr noch nicht ganz plausibel.

cat
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waldi

Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #18 am: 22. August 2013, 21:00:49 »

Eine Nachzahlung der Nebenkosten rührt daher, dass zum gegebenem Zeitpunkt (monatlich) die entstandenen Nebenkosten nicht vollständig beglichen wurden.
In Höhe des Betrages dieser angeforderten Nachzahlung steht man also beim Vermieter in der Schuld. Also sind es Schulden.

Und der Teil dieser Schulden, der in der Zeit vor Insolvenzantrag entstanden ist, wird selbstverständlich wie alle anderen Schulden vor diesem Zeitpunkt behandelt.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Nebenkosten-Nachzahlung
« Antwort #19 am: 22. August 2013, 21:15:27 »

@waldi
Danke!
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