Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 31. März 2011, 07:26:28
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Hallo ,
ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen und erhalte was zurück.
Darf ich dies behalten ?
ich bin im 2 Jahr der WVP.
Gruß lissi
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Die Nebenkostenerstattung dürfen sie in vollem Umfang behalten.
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Danke für die schnelle Antwort.
Muss ich den Th daüber informieren.
gruß lissi
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In der WVP nicht.
In der WVP müssen sie nur über abtretungspflichtiges Arbeitseinkommen, sowie Erbschaften Auskunft erteilen!