Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 31. März 2011, 07:26:28

Titel: Nebenkostenabrechnug
Beitrag von: lissi805 am 31. März 2011, 07:26:28
Hallo ,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen und erhalte was zurück.
 Darf  ich dies  behalten ?
ich bin im 2 Jahr der WVP.

Gruß  lissi
Titel: Re: Nebenkostenabrechnug
Beitrag von: Fallera am 31. März 2011, 07:51:31
Die Nebenkostenerstattung dürfen sie in vollem Umfang behalten.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnug
Beitrag von: lissi805 am 31. März 2011, 07:58:17

Danke für die schnelle  Antwort.
Muss  ich den Th daüber  informieren.

gruß lissi
Titel: Re: Nebenkostenabrechnug
Beitrag von: Fallera am 31. März 2011, 08:12:33
In der WVP nicht.

In der WVP müssen sie nur über abtretungspflichtiges Arbeitseinkommen, sowie Erbschaften Auskunft erteilen!