"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Nebenkostenabrechnug  (Gelesen 1421 mal)

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Nebenkostenabrechnug
« am: 31. März 2011, 07:26:28 »

Hallo ,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen und erhalte was zurück.
 Darf  ich dies  behalten ?
ich bin im 2 Jahr der WVP.

Gruß  lissi
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Nebenkostenabrechnug
« Antwort #1 am: 31. März 2011, 07:51:31 »

Die Nebenkostenerstattung dürfen sie in vollem Umfang behalten.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Nebenkostenabrechnug
« Antwort #2 am: 31. März 2011, 07:58:17 »


Danke für die schnelle  Antwort.
Muss  ich den Th daüber  informieren.

gruß lissi
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Nebenkostenabrechnug
« Antwort #3 am: 31. März 2011, 08:12:33 »

In der WVP nicht.

In der WVP müssen sie nur über abtretungspflichtiges Arbeitseinkommen, sowie Erbschaften Auskunft erteilen!

Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz