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Autor Thema: Nebenkostenabrechnung  (Gelesen 1292 mal)

Pauli

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Nebenkostenabrechnung
« am: 16. Mai 2011, 19:40:09 »

Hallo in die Runde!
Ich hab schon alles gelesen, was ich finden konnte, aber keine 100%ige Sicherheit!
1.Geht das Betriebskosten-Guthaben des Vermieters komplett an den IV oder nur umgerechnet auf die Monate
ab Insolvenzeröffnung.
2.Wenn mein Mann und ich gemeinsam die Miete zahlen, dürfen wir dann halbieren?
3. Muß der Vermieter den IV informieren oder ist das mein Part?
Danke für die Antworten!!!
Gespeichert
 

paps

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Re: Nebenkostenabrechnung
« Antwort #1 am: 16. Mai 2011, 19:54:34 »

zu1.) komplett im lfd Verfahren an den IV/TH; in der WVP an Sie
zu2.) ja; entsprechend beim Gericht beantragen / mitteilen
zu3.) Nein der Vermieter muß nicht informieren; Sie ja aber nur im laufenden Verfahren.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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