Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Arafreundin am 15. Oktober 2013, 14:20:11
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Hallo,
ich bin seit September in der Verfahrenseröffnung meiner Verbraucherinsolvenz und bin auf eine Frage gestoßen.
Verstehe ich es richtig, dass ich die Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres vom Vermieter NICHT bezahlen darf, da die Kosten auch den Zeitraum betreffen, bevor das Verfahren eröffnet wurde und somit in die Inso-Tabelle aufgenommen werden?
Der Mietvertrag läuft auf den Namen meines Mannes und meinem.
Wenn dies zutrifft, dreht unsere Vermieterin durch. Sie hat ohnehin schon sehr negativ reagiert, als ich ihr mitgeteilt habe, dass ich in der Insolvenz bin. Ich weiß zwar, dass sie uns deswegen nicht kündigen darf, aber sie hat schon den Vormietern wegen Eigenbedarf gekündigt, als diese ihr lästig wurden, und ich fürchte, das macht sie dann auch bei uns, erst Recht, wenn wir die Nebenkostenabrechnung nicht begleichen dürfen :-(
Grüße
Arafreundin
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Da Sie gemeinschuldnerisch mit Ihrem Mann die Nachzahlung schulden kann selbstverständlich Ihr Mann die Zahlung erledigen.
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Super, vielen Dank :-)
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Im Übrigen gilt auch nach dem BGH Urteil aus 2010:
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenz-gläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insol-venzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.
http://dejure.org/dienste/internet2?juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=50859&pos=0&anz=1