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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nebenkostenabrechnung Insolvenz  (Gelesen 8188 mal)

Schmetterling1984

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Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« am: 13. Mai 2011, 21:50:28 »

Hallo

ich habe da mal eine Frage habe gehört, das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung an den Insolvenzverwalter gezahlt werden muss ist das richtig?

Was ist wenn meine Freundin und ich zusammen wohnen und beide Nebenkosten zahlen? Muss dann trotzdem der komplette Betrag oder nur die Hälfte abgeführt werden (beide sind Vertragsinhaber)? Ich meine meine Freundin hat ja nichts mit der Insolvenz zu tun.

Was passiert wenn ich bei einem etweigen Guthaben unter meinem pfändfreien Einkommnen bleibe? (Lohn+Guthaben)

Was ist wenn dieses Guthaben z. B. bei den Stadtwerken nicht ausgezahlt wird, sondern mit dem nächsten Abschlag (wie üblich verrechnet wird)? Muss ich es dann trotzdem an den Insolvenzverwalter zahlen? Schließlich wird es mir ja auch nicht ausgezahlt.

Muss ich dem Insolvenzverwalter auch eine Nachzahlung mitteilen als Nachweis dafür das kein Guthaben besteht??

Was ist wenn die Vermieterin die Nebenkostenabrechnung nur alle 2 Jahre statt jährlich macht? Ich sie zu einer järlichen Nebenkostenabrechnung verpflichtet?

Vielen Dank für die Antworten.

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paps

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #1 am: 15. Mai 2011, 11:31:27 »

Stand des Verfahrens?
Und Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Schmetterling1984

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #2 am: 15. Mai 2011, 15:53:32 »

Hallo

befinde mich noch im eigentlichen Insolvenzverfahren. Eröffnung: September 2010, Abrechnung Haushaltsttrom Stadtwerke für den Zeitraum November 2010 - Dezember(bin umgezogen daher nur für 2 Monate).

Naja und hinzu kommt das ich diese Abrechnung bereits im Januar 2011 bekommen habe und mir dann gesagt wurde ich hätte dies dem Insolvenzverwalter mitteilen müssen (ein Bekannter sagte mir das). Ist das schlimm wenn ich es erst jetzt mitteile. was ist mit meiner Freunin ist ja auch ihr Geld. Muss ich es überhaupt mitteilen da es ja nicht ausgezahlt wir sondern verrechnet wurde mit dem nächsten Abschlag??

Naja falls ich es melden muss, kann mir die Restschuldbefreiung verweigert werden??

Habe einen super Insolvenzverwalter, der meinen Arbeitgeber und meinen Vermieter nicht informiert hat, der immer für Fragen zur Verfügung steht und mir bei unserem ersten Gespräch versichert hat das er mich da durch bringt so lange ich mitspiele. Er ssgte auch das jeder bei ihm eine Chance hat und er niemanden bei Gericht anschwärzt ohne mit ihm zuvor ein persönliches Gespäch geführt zu habe.n Kann ihm auch die Lohnabrechnungen per E-mail schicken um Geld zu sparen. War damals ziemlich offen zu ihm und habe ihm auch gesagt das meine Freundin und ich ziemliche Probleme wegen meinen Schulden habe... Jetzt wenn ich eine Frage habe sagt er immer nur ich soll mich um meine Arbeit und meine Freundin kümmern, den Rest macht er... Und bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde hat er mir auch schon geholfen da war er nur Gutachter hatte hohe Rückstände bei Stromkosten und die wollten mich Sperren. Er hat mit denen geredet und ich wurd enicht gesperrt, dann kamen noch Anwälte die mich vor Gericht ziehen wollten wegen Download von Musik die hat er mir vom Hals gehalten. Ich vertraue diesem Mann und glaube das ich lieber ehrlich sien sollte sofern ich es melden muss....
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Schmetterling1984

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #3 am: 15. Mai 2011, 16:01:39 »

Zur Info es handelt sich hierbei um eine Nachzahlung von 17 Euro welche mit dem nächsten Abschlag verrechnet wurde... Naja und die Hälfte gehört mir und er Rest eigentlich meiner Freundin
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Achdujeh

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #4 am: 15. Mai 2011, 16:57:45 »

M.E. gehören nur Guthabenzahlungen, die real erfolgt sind, in die Masse. Deswegen ist es auch ein wichtiger Hinweis, dass der Energieversorger Guthaben möglichst mit seinen neuen Forderungen (z.B. Vorauszahlungen) verrechnen möge.

In eurem Fall müsste ansonsten ja auch noch ein Guthabenbetrag entsprechend eurer Einzahlungen aufgeteilt werden.

Also, wegen eines mehr theoretischen Guthabens, dass ich gar nicht bekomme, das somit gar kein verfügbares Guthaben ist, das also genau genommen gar kein Guthaben ist, würde ich mir keinen Kopf machen.

FG Achdujeh
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Schmetterling1984

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #5 am: 15. Mai 2011, 17:23:38 »

Ja ich weiss nicht trotzdem ich meine wenn das irgendwie auffliegt wegen lächerlichen 17 Euro die Inso riskieren wobei die Hälfte vom Geld noch nicht einmal meins ist. Finde es dazu noch echt doof das man nicht zuvor vom IV aufgeklärt wird.... Naja ob sich das so gut macht 4 Monate später bescheid zu sagen, anderer seits wie soll der IV dahinter kommen. Fraglich ist nur was die Stadwerke machen weil die sind schon Gläubiger und wenn der Insolvenzverwaltung erfährt das beim Schlusstermin gar keine Masse vorhanden ist und sie wissen das das Guthaben zur Masse gehört und mich anschwärzen dann ist die Restschuldbefreiung ganz futsch.....
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Achdujeh

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #6 am: 15. Mai 2011, 18:26:00 »

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann dir hier niemand geben. Aber nach bestem Wissen und Gewissen kann ich dir versichern, dass es gängige Praxis ist, über die Verrechnung mit neuen Forderungen das Problem der Vorauszahlungsguthaben aus der Welt zu bringen.

Das Problem ist ja z.B. auch, dass das zum Zeitpunkt x festgestellte Guthaben gar kein echtes Guthaben ist. Du hattest nämlich vermutlich in dem Moment bereits wieder Schulden durch Energieverbrauch beim Versorger, weil neue Vorauszahlungen ja erst nach der Abrechnung (so jedenfalls bei uns) geleistet werden. Die neuen Schulden müssten, wenn man pingelig wäre, erstmal gegengerechnet werden. Erst dann käme ggf. ein echtes Guthaben heraus.

Wegen 17 Euro, die du als Guthaben nie real hattest, und von dem dir nur 8,50 Euro zustanden, wird dir ohnehin niemand die RSB versagen.

FG Achdujeh
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Schmetterling1984

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #7 am: 15. Mai 2011, 19:24:50 »

Mmh es kommt doch sicher nicht auf die Summe an sondern einfach darauf das man Einkünfte verwiegen hat.....
Ich meine ggf. sagt mein IV du braucht das Geld nicht abführenh weil es so wenig ist ich meine jetzt mal im ernst bei einer Schlussverteilung ohne Masse hat er wesentlich weniger zu tun als wenn er eine Rangfolge der Gläubiger für den Schlusstermin erstellen muss.
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Achdujeh

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #8 am: 15. Mai 2011, 20:11:44 »

Mmh es kommt doch sicher nicht auf die Summe an sondern einfach darauf das man Einkünfte verwiegen hat.....
Wieso gehört Geld, das du nicht bekommen hast, über das du nicht verfügen konntest, zu den Einkünften?

Ich meine ggf. sagt mein IV du braucht das Geld nicht abführenh weil es so wenig ist ich meine jetzt mal im ernst bei einer Schlussverteilung ohne Masse hat er wesentlich weniger zu tun als wenn er eine Rangfolge der Gläubiger für den Schlusstermin erstellen muss.
Damit würde er ganz sicher nicht korrekt handeln.

FG Achdujeh
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doktor mabuse

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #9 am: 16. Mai 2011, 10:14:53 »

Hallo,

ich kann hierzu aus eigener Erfahrung folgendes sagen:

Bin auch noch im laufenden Inso Verfahren und hatte letztes Jahr eine Erstattung der Stadtwerke von knapp 60 Euro zu bekommen.
Habe umgehend meinen TH informiert, wie damit zu verfahren ist, ob ich diese geringe Summe behalten darf, oder ob die Summe mit den nächsten Abschlägen verrechnet werden darf.
In beiden Fällen war die Antwort NEIN, der Betrag wird zur Masse gezogen. Hätte ich ihn behalten oder heimlich einen Deal mit den Stadtwerken vereinbart wäre ich sicher in Teufels Küche gekommen, wenn dies bekannt geworden wäre.
Denn - und das habe ich bei dem Telefonat mit dem TH erfahren, melden die Stadtwerke Guthaben/Erstattungsansprüche wohl ohnehin dem TH, da Energieversorger umgehend von einer Inso erfahren, auch wenn sie keine Gläubiger sind. Bei einer späteren Einsicht meiner Akten bei Gericht konnte ich dazu auch einen Eintrag sehen...sehr interessant...man sollte nicht einfach darauf vertrauen, das bestimmte Informationen nicht fliessen...

Also, ich würde offen mit dem TH sprechen und ihm anbieten, sofern er es will, umgehend die Hälfte an ihn zu überweisen. Ist er der Meinung, dieser kleine Betrag ist nicht Masseschädigend und Du kannst ihn behalten - umso besser!

Gruß,
Doktor Mabuse
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paps

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #10 am: 16. Mai 2011, 20:41:40 »

...Wegen 17 Euro, die du als Guthaben nie real hattest, und von dem dir nur 8,50 Euro zustanden, wird dir ohnehin niemand die RSB versagen.

FG Achdujeh
Darauf würde ich nicht wetten.
Wenn ich GL wäre, wüßte ich diesen Fakt zu nutzen.
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Achdujeh

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #11 am: 16. Mai 2011, 21:21:47 »

...Wegen 17 Euro, die du als Guthaben nie real hattest, und von dem dir nur 8,50 Euro zustanden, wird dir ohnehin niemand die RSB versagen.

FG Achdujeh
Darauf würde ich nicht wetten.
Wenn ich GL wäre, wüßte ich diesen Fakt zu nutzen.

Da würde mich sehr die Begründung interessieren. Wenn die Stadtwerke berechtigt waren zur Verrechnung, wie sollte da der TE ein Vorwurf draus gemacht werden?

FG Achdujeh
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Schmetterling1984

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #12 am: 17. Mai 2011, 06:07:25 »

Guten Morgen

vielen Dank für eure Rückmeldungen. Habe gestern bei meinem IV angerufen, habe ihn aber leider nicht persönlich zu sprechen bekommen sondern nur einen weiteren IV welcher auch in der Kanzlei (Gemeinschaftskanzlei) arbeitet. Habe mit ihm Rücksprache genommen, er sagte nur das es nicht schlimm sei das ich mich jetzt erst bzw. 5 Monate später melde weil ich nicht wusste das ich diesen Betrag beim iV melden muss. Er teilte mit das ich mich per E-mail eben kurz selber an meinen iV wenden soll er wird dann die weitere Vorgehensweise esntscheiden... Aber auch sagte er mir das es hierbei eine Einzelfallentscheidung ist und auf jeden Fall nur 8,50 als die Hälfte wenn überhaupt anzuführen sind ggf bräuchte ich aber auch gar nichts abführen da es nur so ein geringer Betrag ist.. Er wollte sich da aber eben nicht festlegen, da er meinen Fall nicht kannte.
Habe meinem IV eine E-mail geschrieben in de in auch erklärt habe das ich nicht wusste das ich mich melden muss... Und habe mich für die späte Rückmeldung entschuldigt. Hoffe er nimmt mir das nicht krumm?? Naja bin jetzt fast 9 Monate in der Inso und ich habe immer von dort aus mene Lohnabrechnungen geschickt. Und wie gesagt er ist jemand der Verständnis hat... Mein Arbeitgerer und auch mein Vermieter wissen nichts von der Inso Und wie er schon beim ersten Gespräch sagte er schwärzt niemanden an mit ihm zuvor Rücksprache genommen zu haben... Denke das ich davon nichts mehr hören werde und es keine Auswirkungen für mich haben wird schließlich bin ich gewillt zu zahlen...  Mal gucken was als Rückmeldung kommt

Aber irgendwo bin ich schon verunsichert??? Ob es nicht doch noch Folgen für mich vor Gericht haben wird.....
Was meint ihr...
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teute

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #13 am: 17. Mai 2011, 07:23:21 »

hallo.
interesant dieser bericht.

ich bezahle auch strom für 2 wohnungen.
habe jetzt die abrechnung bekommen. bei einem guthaben von 60 €
bei den andren nachzahlung von 49 €.

ist aber alles von meinen Pfändungsfreien Lohn bezahlt worden.

bin noch in der inso.

muss man das auch melden ?

teute
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Schmetterling1984

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #14 am: 17. Mai 2011, 18:09:13 »

Hallo teute,

ja das musst du melden zumindet das Guthaben es spielt keine Rolle ob es vom Pfändungsfreien Betrag gezahlt wurde, das wird es wohl immer.. da ja alles andere weg gepfändet wird. nur dein Eeinkommen welches du aus Lohnzahlungen erhälst ist pfädnungsfrei alles andere musst du angeben.... Wird aber nur im eigentlichen Insolvenzverfahren gepfändet in der Wohlverhaltensperiode darfst du es behalten.
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paps

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Re: Nebenkostenabrechnung Insolvenz
« Antwort #15 am: 17. Mai 2011, 18:22:20 »

Da würde mich sehr die Begründung interessieren. Wenn die Stadtwerke berechtigt waren zur Verrechnung, wie sollte da der TE ein Vorwurf draus gemacht werden?

FG Achdujeh

Hallo

befinde mich noch im eigentlichen Insolvenzverfahren....
« Letzte Änderung: 17. Mai 2011, 18:25:00 von paps »
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