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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren  (Gelesen 9214 mal)

versuch1006

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Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« am: 10. Juni 2008, 13:25:11 »

Hallo - Vielleicht habe ich was übersehen, konnte aber bislang keinen Beitrag zu meinem Problem finden: Nebenkostenerstattung - Ich bin seit 2005 im Insolvenzverfahren und führe die Nebenkosten für meine Mietwohnung als monatliche Abschlagszahlung an die Stadtwerke ab. Nun habe ich soeben die Abrechnung für das vergangene Jahr erhalten und soll eine Erstattung bekommen. Der Treuhänder ist aber der Meinung, dass alle Erstattungen zur Insolvenzmasse gehören und ich die Nebenkostenerstattung entsprechend abtreten muss. Kann das sein??? Ich habe die Vorauszahlungen doch vom unpfändbaren Teil meines Einkommens geleistet.

Vielen Dank!

P.S.: Der Beitrag gehört wohl eher unter den Punkt Insolvenzverfahren - leider weiss ich nicht, wie ich ihn 'rüberschieben' kann...
« Letzte Änderung: 10. Juni 2008, 13:35:22 von versuch1006 »
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lucca_m

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Re: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 10. Juni 2008, 14:11:16 »

Im Eröffneten Insolvenzverfahren ist die erstattung komplett abzuführen, da sie einen Massezuwachs darstellt. In der Wohlverhaltensphase können Sie die Erstattung behalten.

Ist Ihr Verfahren bereits aufgehoben worden ?
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versuch1006

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Re: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 10. Juni 2008, 14:23:28 »

Hallo - Danke für die rasche Antwort, auch wenn ich nach wie vor nicht verstehe, wie das sein kann - ich habe die Nebenkosten doch aus meinem verfügbaren Einkommen bezahlt. Und wenn ich dann nicht so viel Strom/Gas verbraucht habe, wie die Stadtwerke geschätzt haben, dann geht der Überschuß in die Insolvenzmasse?
Heisst das dann auch, dass eine eventuelle Nebenkostennachforderung aus der Insolvenzmasse bezahlt wird?

Nein, wir sind noch im Insolvenzverfahren, da die betroffenen Immobilien noch nicht verkauft werden konnte. Und vorher ist ein Verfahrensabschluß nicht möglich...


Vielen Dank & Grüße
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ThoFa

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Re: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 10. Juni 2008, 14:45:22 »

Hallo,

was hat Ihr nicht pfändbares Einkommen mit der Nebenkostenerstattung zu zun ? Richtig, nichts. bei der Erstattung handelt es sich um ein Vermögen, das während des Verfahrens erlangt wurde (§ 35 InsO).

Eine eventuelle Nachzahlung, wäre nicht aus der Masse zu zahlen. Warum auch ?

Sie dürfen nicht Äpfel (hier: pfändungsfreies Einkommen) mit Birnen (hier: NK-Erstattung) vergleichen.

MfG

ThoFa
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versuch1006

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Re: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 10. Juni 2008, 15:06:28 »

Hallo ThoFa

Tut mir leid, aber dem kann ich nicht zustimmen (auch wenn es mir schließlich und endlich wohl nichts helfen wird). Es handelt sich nicht um Vermögen, das ich geschaffen habe, sondern um Geld, das ich ausgelegt habe und das mir erstattet wurde. Sonst wäre ja auch jede Erstattung von krankheitsbedingten Kosten durch meine PKV Vermögen.

Aus dem pfändungsfreien Einkommen leiste ich die Nebenkostenvorauszahlung. Nun habe ich weniger Strom und Gas verbraucht als von den Stadtwerken geschätzt und sie geben mir MEIN Geld zurück. Geld, das die Stadtwerke fälschlicherweise zuviel von mir ein'kassiert' haben. Geld, das ich von meinem pfändungsfreien Einkommen genommen habe.  Hätte ich weniger vorausgezahlt als die Jahresabrechnung ergeben hätte, dann hätte ich die Nachzahlung ja auch aus dem mir verbleibenden nicht pfändbaren Einkommen bestreiten müssen.

Und wenn eine Erstattung in die Insolvenzmasse gehen soll, dann sollte auch eine evtl Nachzahlung daraus erstattet werden. Das hat nichts damit zu tun Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Danke & Gruß
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ThoFa

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Re: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 10. Juni 2008, 15:39:18 »

Hallo,

es muss Ihnen nicht leid tun, Sie versuchen mit gesunden Menschenverstand an die Sache zu gehen, dies ist aber bei insolvenzrechtlichen Dingen nicht immer förderlich.  :wink:

Mit Zahlung an die Stadtwerke "verliert" der Betrag, den Sie zahlen, den "pfändungsfreien" Status. Wenn Sie nun zuviel zahlen, ist der Mehrbetrag eine Forderung gegen die Stadtwerke. Eine Forderung ist kein Bezug aus einem Dienstverhältnis und somit komplett pfändbar.
 
Sonst wäre ja auch jede Erstattung von krankheitsbedingten Kosten durch meine PKV Vermögen.

Ist es ja auch.  :whistle:

Ich habe es jetzt versucht einfach zu erklären, wenn man das ganz genau auseinandernehmen möchte, dürfte man so einige Stunden daran schreiben.

MfG

ThoFa
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paps

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Re: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 10. Juni 2008, 21:36:01 »

Hallo
Sonst wäre ja auch jede Erstattung von krankheitsbedingten Kosten durch meine PKV Vermögen.

Ist es ja auch.  :whistle:

MfG

ThoFa
sollte man das wirklich so unkommentiert stehen lassen?

Die meisten TH/IV interessiert die Erstattung der PKV nicht.

Jedoch wurde höchstrichterlich entschieden, dass Erstattungen die nicht direkt zur Rechnungsbegleichung an den Arzt
überwiesen werden, Vermögen darstellen.

@ThoFa
-stimmt die Kurzfassung so???-
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Re: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 11. Juni 2008, 10:48:08 »

Hallo,

ja Paps so könnte man es in Kurzfassung zusammenfassen.

MfG

ThoFa
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Hautnah

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Re: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 11. Juni 2008, 17:50:52 »

Hallo versuch 1006,

es gibt viele Anbieter die verrechnendas Guthaben mit den nächsten Abschlagszahlungen, also so ist es bei mir.
Wenn ich Guthaben habe dann muß ich weniger Zahlen. 


M.f.G
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versuch1006

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Re: Nebenkostenerstattung im Insolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 13. Juni 2008, 19:11:32 »

Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben.

Leider sind unsere Stadtwerke nicht so flexibel... Es bleibt uns also nur, aus dem Schaden zu lernen und für den laufenden Abrechnungszeitraum die Abschlagszahlungen niedriger zu halten. Bis sich dann die Stadtwerke beschweren...

Betr PKV-Erstattung: Zum Glück werden die Erstattungsbeträge idR immer direkt an die Ärzte weitergeleitet. Was ich nun aber gelernt habe - keine Vorabzahlungen mehr, sondern warten, bis die PKV erstattet.

Nochmals herzlichen Dank & schönes Wochenende! Toll, dass es dieses Forum gibt. Denn es ist - zumindest nach meiner Erfahrung - unmöglich kurzfristig einen Termin beim Anwalt, wenn man mal wieder mit einer bislang unbekannten Situation/Entscheidung konfrontiert wird, die man ohne weitere Erläuterung gar nicht, bzw. sogar mit der Erklärung nur schwer nachvollziehen kann.
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