Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bammondo am 29. Juli 2009, 06:14:36

Titel: Nebenkostenerstattung
Beitrag von: bammondo am 29. Juli 2009, 06:14:36
Guten Morgen zusammen,

habe gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten und dort ist ein Guthaben ausgewiesen.
Bin seit Ende April in der Privatinsolvenz, mein Mann auch.

Wie sieht das jetzt mit den Nebenkosten aus? Die Summe wird nicht ausgezahlt, sondern mit der Miete verrechnet.

Inwieweit muss ich diese Nebenkosten abgeben?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
bammondo
Titel: Re: Nebenkostenerstattung
Beitrag von: paps am 29. Juli 2009, 18:17:01
normaler Weise wäre es Masse zugehörig.
Sie sollten den IV/TH informieren, auch darüber, dass das Guthaben mit der Miete verrechnet wird.
Titel: Re: Nebenkostenerstattung
Beitrag von: bammondo am 29. Juli 2009, 21:42:23
Hallo,

habe heute meine THin angerufen, da sagte man mir, wenn es ja noch eine Zahlung aus 2008 wäre, dann würde es sich  ja um Geld handeln, was mir vor der Insolvenz zugestanden hätte. Ist das so richtig ? Unterlagen möchten Sie nicht haben.
Nicht das ich dann hinterher Ärger bekomme und doch noch zahlen muß???
Titel: Re: Nebenkostenerstattung
Beitrag von: paps am 29. Juli 2009, 23:38:32
§ 35 InsO
Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Lassen Sie sich dies Aussage vom TH schriftlich bestätigen.