Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Eulenmaedchen am 14. Dezember 2014, 17:34:52

Titel: Nebenkostennachzahlung
Beitrag von: Eulenmaedchen am 14. Dezember 2014, 17:34:52
Hallo zusammen,

mein Insolvenzverfahren wurde im Dezember 2013 eröffnet, das von meinem Mann im Februar 2014. Nun haben wir für 2013 die Nebenkostenabrechnung bekommen und sollen mehr als 500€ nachzahlen. Da das ja Kosten sind, die quasi vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, dürfen wir diese nicht zahlen. Ist das richtig?
Wie gehen wir nun vor? Eine Kopie der Nebenkostenabrechnung an unseren Insolvenzverwalter schicken und dem Vermieter mitteilen, dass wir das nicht zahlen dürfen?
Soweit ich das richtig verstanden habe ist die Frist für Gläubiger, Forderungen anzumelden, bereits abgelaufen. Weil ich immer lese dass die Vermieter ihre Forderung dann anmelden müssen. Aber das geht doch jetzt nicht mehr, oder wie ist das?
Titel: Re: Nebenkostennachzahlung
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 14. Dezember 2014, 19:35:08
War der Vermieter ein Gläubiger, den ihr im Insolvenzantrag angegeben habt? Wenn nein, warum ihn künstlich zum Gläubiger machen und dadurch das Verhältnis belasten?

Ich bin jetzt seit fast 5 Jahren in der Inso und habe auch im eröffneten Verfahren ganz normal die Nebenkosten nachgezahlt ohne den Treuhänder darüber zu informieren. Nur wenn ich ein Guthaben hatte, habe ich Bescheid gegeben und er hat es natürlich zur Insolvenzmasse gezogen wie auch Steuererstattungen z.B.

Probleme gab es da gar keine. Da ist doch ein Dauerschuldverhältnis,was Eure Existenz sichert.

Titel: Re: Nebenkostennachzahlung
Beitrag von: Eulenmaedchen am 15. Dezember 2014, 11:56:50
Danke für die Antwort.
Nein, wir haben den Vermieter damals natürlich nicht als Gläubiger angegeben. Warum auch? Hatten zu dem Zeitpunkt da ja keine Schulden oder ähnliches.
Aber ich meine damals mal gehört zu haben dass wenn wir das jetzt zahlen würden, es eine Gläubigerbevorzugung wäre und das dürfen wir ja nicht machen, weil diese Schulden VOR der Insolvenzeröffnung entstanden sind, auch wenn wir erst jetzt davon in Kenntniss gesetzt wurden.
Natürlich will ich das Verhältnis nicht belasten, aber ich will nachher auch keine Schwierigkeiten bekommen weil wir gezahlt haben, obwohl wir das eigentlich nicht dürften.
Titel: Re: Nebenkostennachzahlung
Beitrag von: Insokalle am 15. Dezember 2014, 17:52:33
1. Zahlungen aus unpfändbaren Einkmmen sind nach BGH an die Gläubiger möglich.
2. Wenn ein oder beide Verfahren noch laufen, kann der Gläubiger seine Forderung nachträglich zur Tabelle anmelden. Die nachträgliche Prüfung kostet zwar, trotzdem sollte man meiner Meinung nach dem Gläubiger die Möglichkeit nicht versagen.
3. Mögl. haftet eine Mietkaution für die offenen Forderungen.
4. Alternativ fällt mir gerade ein, ob man in der WVP nicht die NK-Vorauszahlung erhöhen und so dem Vermieter quasi Aufrechnungspotential schenken kann, wenn am Ende eines Jahres eine Erstattung herauskommt?

Wenn zu dem Vermieter ein gutes Verhältnis besteht, würde ich mit ihm einfach mal sprechen.
Eine Kündigung des Mietvertrages wegen der rückständigen NK-Nachzahlung brauchen Sie eigentlich nicht befürchten.