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Autor Thema: Neu hier und ein paar Fragen  (Gelesen 1980 mal)

clarice

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Neu hier und ein paar Fragen
« am: 15. Februar 2008, 09:49:59 »

Guten Morgen zusammen,

ich bin durch's googeln hier auf diese Seite gestoßen. Mein Lebensgefährte spielt mit dem Gedanken eine PI und ich möchte mich natürlich auch genau darüber informieren.

Zur Vorgeschichte. Er war verheiratet, ist seit ein paar Jahren geschieden, die beiden haben zwei gemeinsame Kinder, für die er unterhaltspflichtig ist.

Innerhalb der Ehe wurde ein gemeinsamer Kredit abgeschlossen und es existiert ein überzogener Dispokredit der beiden.

Im Scheidungsverfahren hat er sich bereiterklärt, den Kredit und Dispo allein abzuzahlen, dadurch sollte er verringerten Kindsunterhalt zahlen.

Ihm ist das auch 3 Jahre lang bisher gut gelungen. Der Dispo wie auch Kredit existiert bei einer bekannten Bank, bei der früher "the city never slepps" als slogan galt. Er kommt von dem Dispo gar nicht mehr herunter und hat dann - etwas unüberlegt - auch den Unterhalt für die Kids nicht voll gezahlt, nicht zahlen können. Die Ex war natürlich der bei der Vorschußkasse. Diese hat dann Ende letzten Jahres Bescheide erlassen und ihm zugeschickt. In einem persönlichen Termin haben wir bei der Vorschußkasse (Kindsunterhalt) und bei der Sozialkasse (damaliger Unterhalt für die Exfrau) Ratenzahlungen vereinbart.

Er versucht also wirklich alles um jede Verbindlichkeit zu bedienen und dann natürlich auch noch so für die Kinder zu sorgen.

Nun ist ihr wieder etwas neues eingefallen und sie hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erlassen, wonach er knapp 1000 EUR zahlen soll, dieser wurde dem Arbeitgeber bereits zur Gehaltspfändung zugeschickt.

Nun ist also der Punkt angekommen, wo er über eine PI nachdenkt und dann auch den vollen Unterhalt für die Kinder zahlen will und kann.

Seine Ex wird dann sicher von der Bank veranlasst, den Kredit usw. zu bedienen, da sie ja auch Kreditnehmer ist.

Nun meine Fragen.

1. Wie sieht es mit den Pfändungsfreigrenzen aus?

2. Wir leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft - wird mein Gehalt o. ä. angerechnet?

3. Was gibt es zu bedenken, wenn wir mal heiraten, ein gemeinsames Kind bekämen usw.

4. Habt Ihr Tipps für mich?

Vermögen hat er keines, keine Rücklagen, kein Auto (da Firmenwagen) usw.

Danke für die Antworten - wie gesagt, ich möchte mich genau informieren, für mich ist das totales Neuland. Ich habe selbst einen Kredit laufen (noch knapp 2 Jahre) und habe mich mit so einem Thema nie befassen müssen, weil ich das hinbekomme, aber ja auch keinen Unterhalt oder so zahlen muss.

LG
Clarice
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ThoFa

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Re: Neu hier und ein paar Fragen
« Antwort #1 am: 15. Februar 2008, 17:19:35 »

Hallo,

wie hoch sind denn die Gesamtverbindlichkeiten und sein Nettogehalt ?

MfG

ThoFa
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clarice

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Re: Neu hier und ein paar Fragen
« Antwort #2 am: 16. Februar 2008, 15:00:18 »

Hallo,

insgesamt sind es mit Kredit usw. so um die 25.000 EUR und sein Nettogehalt liegt bei ca. 1.400,- EUR. Eigentlich ist es etwas mehr, aber er bekommt einen Firmenwagen und da wird ihm ein Anteil vom Gehalt abgezogen.

LG
Clarice
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ThoFa

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Re: Neu hier und ein paar Fragen
« Antwort #3 am: 16. Februar 2008, 16:01:13 »

Hallo,

a) Ihr Gehalt wird nicht mit angerechnet.

b) Es ist bezüglich der Insolvenz nichts besonders es zu beachten wenn Sie heiraten. Ein gemeinsames Kind würde seinen pfändbaren Betrag nochmals senken.

c) Bei einen Nettogehalt von 1.400,00 € und zwei unterhaltsberechtigten Personen ist nicht pfändbar. Aber Achtung, der Firmenwagen könnte dazu führen, dass doch etwas pfändbar ist. Es handelt sich dabei um einen geldwerten Vorteil, der auf das Nettogehalt (zur Berechnung des pfändbaren Betrages) wieder dazu gerechnet werden muss.
Damit die Kinder auch als unterhaltsberechtigte Personen angerechnet werden, muss der Unterhalt auch gezahlt werden. 

MfG

ThoFa
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