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Autor Thema: neu Prüfung nach 3 Monaten 177 abs.1 bedeutet das ärger?  (Gelesen 2147 mal)

Paul Karl

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Hallo ich schreibe mal was mir da mit normaler Post(nicht PZU) ins Haus kam.

In dem Insovensverfahren des ................. wird angeordnet
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüftenForderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft(§177 a 1 inso)
Der Prüfstichtag,der dem besonderen Prüftermin enztspricht,ist der 6-5-2012.
Spätestens an diesem Tag muss schriftlich Wiederspruch mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.Im Wiederspruch ist anzugeben,ob die Forderung nach ihrem Grund ,ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des AA niedergelegt.


Meine Fragen sind ,ist dies ein Vordruck(wegen des Vermerks mit der unerlaubten Handlung).Da dort steht Die nachrtäglich angemeldete n g . Forderund...,habe ich evtl. einen Gläubiger vergessen.
Da ich schon einen Insoverwalter habe und der Prüfungstermin schon war,warum schreiben die dann den Schuldnerberater nicht den Insoverwalter an.
(ein Kredit habe ich aus der Schweiz,diese Auskunftfreien ,kann es mit denen was zu tun haben? hat jemand da evtl. Erfahrung.
Vielen Dank im Voraus
Paul
Haben Gläubiger  vorgetragen,die Forderung stamme aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung des Schuldners,so hat der Schuldner im Wiederspruch zusätzlich anzugeben,ob er diesen Vortrag bestreitet.

Meine Frage; was kann da auf mich zukommen,wunderlich ist auch,das ,daß Gericht den Beschluß an meinen Schuldnerberater und nicht an meinen Insolvensverwalter bzw mich gesandt hat.

Kann mir da vielleicht jemand behilfliche Antworten geben?
Im Voraus Danke
Paul
« Letzte Änderung: 24. April 2012, 03:06:19 von Paul Karl »
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paps

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Re: neu Prüfung nach 3 Monaten 177 abs.1 bedeutet das ärger?
« Antwort #1 am: 22. April 2012, 16:52:49 »

Ohne Panik zu machen sollten Sie zunächst in Erfahrung bringen, wer was angemeldet hat.
Nachträgliche Anmeldungen zu Kosten des GL sind aber nicht unüblich.


Zunächst, wurde der Schweizer Kredit mit angegeben ?
Wenn nicht, können Sie jetzt schon mal damit rechnen, dass durch den Vermittler ein Versagungsantrag gestellt wird,
I.d.R. sind diese bei Problemen knall hart.

Wurde der Kredit angegeben, kommt es darauf an, wie sie die Selbstauskunft ausgefüllt haben.
Auch hier wird nach Krümeln gesucht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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