Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: der_pringles am 04. Mai 2011, 19:42:27
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Hallo, ich befinde mich seit 01/11 in der privaten Insolvenz.Beschluss vom 17.01.11
Letzten Monat war der erste Gerichtstermin wo die Prüfung des schriftlichen Verfahrens stattfand.
Mein Treuhänder wollte auch bereits mein Auto veräussern bzw. ich sollte das in Raten bei ihm abzahlen, aber durch meinen neuen Job, bin ich auf das Auto angewiesen.
Nun schenkte mir ein Freund, ein Motorrad (wirklich geringer Wert). Kann ich das jetzt auf mich anmelden? Ich meine, dann habe ich ja wieder einen neuen Wert für die Einkommensliste!?
Ich habe hier (http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Auto-anmelden-trotz-Insolvenz--4042.html) eben gelesen, dass man in der WVP neues Vermögen anhäufen darf. Gilt das auch schon in meinem Fall?
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Im eröffneten Verfahren würde das Motorad wieder zur Insolvenzmasse fallen! (siehe Auto)
Erst nach Aufhebung des Verfahrens kann wieder problemlos Vermögen gebildet werden! (Aufhebung ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung)
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Hi ;)
Das Insolvenzverfahren muss nach §200 InSo aufgehoben sein, gleichzeitig wird dann die Restschuldbefreiung angekündigt.
Erst dann ist man in der Wohlverhaltensphase und darf in dieser dann Neuvermögen bilden vorher nicht.
Gruss
juergengrisu
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Danke für die Antworten