Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bubu1511 am 11. März 2011, 09:13:07

Titel: Neue Forderung während des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: bubu1511 am 11. März 2011, 09:13:07
Hallo bin neu hier und hätte mal eine Frage. Hoffe das ich hier richtig bin.

Befinde mich seit April 2009 in der privaten Insolvenz. Mein Haus wurde nun zwangsversteigert. Mein Problem ist nun, dass jetzt noch Forderungen seitens der Gemeinde auftauchten (Grundsteuer,Müll,Wasser) die nicht durch meine Ex-Frau bezahlt wurden. Sie wohnte noch im Haus von 2008 bis Mitte 2010. Da ich aber alleine im Grundbuch stand, kommen sie nun zu mir. Alle Schreiben der Gemeinde ab 2008 gingen leider an meine Ex. Erst nun kommen die Rechnungen wieder zu mir. Kann man oder muss man diese Forderung nun nachträglich beim Insolvenzverwalter einreichen? Wie sollte man vorgehen? Meine Ex-Frau zahlt nicht mehr.

Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten

Gruß

Thomas
Titel: Re: Neue Forderung während des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: paps am 11. März 2011, 17:36:21
Ja, die Forderungen bis zur Eröffnung sollten Sie an den IV weiterleiten.
Als Begründung geben Sie die gleiche an, wie hier.

Für den Zeitraum von Eröffnung bis Freigabe ist gleichfalls der IV verantwortlich.
Auch für diesen Zeitraum geben Sie die Rechnungen an ihn weiter.

Bliebe der Zeitraum von Freigabe der Immobilie durch den IV bis zur ZV.
Die öffentlichen Lasten sind Gegenstand der ZV.
Aus dem Ergebnis sind diese mit zu begleichen, sofern Überschüsse da waren.
Weisen Sie den öffentlichen Träger darauf hin.

Für den Rest müssen Sie selber aufkommen.