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Autor Thema: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld  (Gelesen 2567 mal)

Momo72

neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« am: 14. Juni 2011, 14:40:23 »

hallo ihr lieben!

ich hoffe sehr ihr könnt mir wieder mal weiterhelfen. mein mann ist seit ende april diesen jahres in der eröffneten PI. nun haben wir gleich 2 probleme:

mein mann hat mit der letzten abrechnung sein urlaubgeld bekommen und es wurde nichts vom lohn abgezogen. nun habe ich eben beim TH angerufen, die sektretärin teilte mir mit das der arbeitgeben im letzten monat schon angeschrieben wurde, also müßten die die pfändbaren anteile abgezogen haben..

mein mann hat einen nettolohn von 1270 euro, diesen monat wurden mit urlaubsgeld knapp 1450 überwiesen (also 180 euro urlaubsgeld)

nun gab mir die sekretärin auskünfte die mich verwirrt haben.
1. bei dem gehalt von meinem mann müßte er 192 euro abgeben
2. da ich arbeiten gehe falle ich als unterhaltsberechtigte raus

meinen einwand das ich 1. auch noch eine unterhaltspflicht habe und 2. solange als unterhaltsberechtigte gelte bis ein gericht was anderes entschieden hat ist sie einfach hinweggegangen.  :uneinsichtig:

sie meinte das wäre nicht wichtig! nun will sie die letzten drei lohnabrechnungen von mir haben, damit das geprüft werden kann.
jetzt bin ich echt schon wieder ganz panisch das wir das geld doch abgeben müssen, denn wir brauchen das urlaubsgeld von meinem mann dringend! ist nicht ein bestimmter anteil an weihnachts und urlaubsgeld ohnehin unpfändbar?

lg
momo
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Feuerwald

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Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #1 am: 14. Juni 2011, 16:25:46 »

mein mann hat einen nettolohn von 1270 euro

- Sie sind zu berücksichtigen bis ein Beschluss durch das Gericht nach § 850c Abs. 4 ZPO dem Arbeitgeber vorlegt. Der TH muss diesen Antrag erst mal stellen.  Problem: Wenn Sie selbst den pfändbaren Betrag abführen dürfen (sic!), kann eine Diskussion mit dem TH zur Offenlegung der Abtretung beim Arbeitgeber führen.  Da muss man abwägen. Pille schlucken oder sich durchsetzen. 

diesen monat wurden mit urlaubsgeld knapp 1450 überwiesen (also 180 euro urlaubsgeld)

- Urlaubgeld ist unpfändbar, § 850a ZPO, eine genaue Berechnung ist erforderlich.
 
1. bei dem gehalt von meinem mann müßte er 192 euro abgeben
2. da ich arbeiten gehe falle ich als unterhaltsberechtigte raus

zu 1.) siehe oben
zu 2.) siehe oben

Ab 01.07. gelten zudem neue Freibeträge.
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Momo72

Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #2 am: 14. Juni 2011, 18:10:33 »

vielen dank für deine antwort
wir überweisen den betrag nicht selber sondern das wird immer gleich von der firma meines mannes an den TH überwiesen, also offengelegt ist da sowieso schon alles :wink: der TH ist ja auch sehr nett, wir waren sehr erleichtert als wir da waren und er sich als sehr umgänglich herrausgestellt hat. ich seh ja auch ein das er vor allem die anliegen der gläubiger zu vertreten hat, aber ich glaub nicht das es sinn einer insolvenz ist einer familie soviel geld wegzunehmen das sie die aktuellen unkosten nicht mehr zahlen kann und erneut schulden machen würde, denn genau das würde passieren wenn ich als unterhaltsberechtigte person rausfallen würd
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Feuerwald

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Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #3 am: 14. Juni 2011, 19:14:24 »

Wenn Ihnen der Arbeitgeber diese 1.450 Euro ausgezahlt hat, ist doch alles in Butter. Die Tante vom Sekretariat kann viel erzählen. Weshalb haben Sie überhaupt dort angerufen? Dringliches Mitteilungsbedürfnis?
 
Solange dem Arbeitgeber kein Beschluss gem. § 850c Abs. 4 ZOP vorliegt, handelt dieser vollkommen richtig und muss alle gesetzlich unterhaltspflichtigen Personen bei der Berechnung des Pfändungsbetrags berücksichtigen, gleich ob diese eigene Einkünfte haben.
 
Der TH muss also erstmal aktiv werden und einen solchen Antrag stellen. Dann entscheidet das Gericht, Sie werden schriftlich angehört und können vortragen, dass Sie von Ihrem Einkommen noch Unterhaltspflichten etc. haben. Je nach dem kann man dann Rechtsmittel einlegen.
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Der_Alte

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Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #4 am: 14. Juni 2011, 19:15:33 »

Wenn ich das richtig nachvollzogen habe, haben Sie ein Kind. Dann verstehe ich nicht, warum Ihr Mann überhaupt pfändbares Einkommen hat. Nach alter Tabelle mit einem Kind und unbestritten der Frau als unterhaltsberechtigt sind bei 1270 € keine pfändbaren Anteile vorhanden; nach neuer erst Recht nicht. Mit einer unterhaltsberechtigten Person beginnt die Pfändung ab Juli 2011 erst bei 1420 €.
Da rechnet meiner Meinung nach jemand falsch. Was muss Ihr Mann denn monatlich abführen? Bei 192,-- würde der Betrag aus der Spalte 1, keine unterhaltspflichtige Person, genommen. Weiß der Arbeitgeber um das Kind, wenn nicht, was hat Ihr Mann dem Lohnbüro mitgeteilt zur Pfändung?
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Angestellte80

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Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #5 am: 14. Juni 2011, 20:38:00 »

ich habe es so verstanden, dass es das Kind der Frau ist, aber nicht das des Mannes. Und dann hat er keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind der Frau.
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Momo72

Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #6 am: 14. Juni 2011, 21:15:06 »

also wegen dem kind: sie ist meine tochter aus erster ehe, also nicht die tochter meines jetzigen mannes!

wir haben dort angerufen weil wir halt keinen ärger haben wollten. nicht das nachher behauptet wird wir würden geld behalten das uns nicht zusteht oder auf einmal eine fette nachzahlung auf uns zukommt weil der arbeitgeber meines mannes das nicht richtig berechnet hat. rein finanziell haben wir für solche sachen überhaupt keinen spielraum. mit dem geld das wir haben über den monat ist immer ein balanceakt der mich langsam wahnsinnig macht.  :mad2:
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paps

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Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #7 am: 15. Juni 2011, 20:53:55 »

Nur mal so schnell gedacht.
Ihr Mann hat ein normales Netto von 1270,-

Jetzt ist das Netto (!) mit UG 180 höher.
Das Bruttourlaubsgeld wird also so um die 300 Euro liegen.

Zieht man dieses von dem Netto von 1450,- ab, ergäbe sich ohne unterhaltsberechtigte Person ein pfändbarer Betrag von 115,-.(1150,- bereinigtes Netto)

Da Sie aber zu berücksichtigen sind, ist bis zu einem bereinigten Netto von 1360,- nichts pfändbar.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Momo72

Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #8 am: 15. Juni 2011, 23:34:43 »

danke auf jeden fall für eure antworten! jetzt wissen wir auf jeden fall mehr und können mit ein bischen mehr hintergrundwissen in die nächste unterredung mit dem TH gehen

wie heißt es so schön:
Wissen ist Macht!  :thumbup:

lg
momo
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Momo72

Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #9 am: 16. Juni 2011, 12:09:52 »

also ich hab nun schon wieder nen hals!
eben hat die sektretärin von dem TH hier angerufen und verlangt das wir das geld abgeben sollen!! sie beharrt weiterhin darauf das ich als unterhaltsberechtigte person rausfalle. wieder hab ich den einwand gebracht das das nur ein richter entscheiden kann und man bis dieser beschluß vorliegt das geld nicht von uns vordern kann. darauf hat sie dann nur gesagt "wir werden sehen" ... naja mit sonem unterton, ihr wißt schon.

was ist denn wenn der TH im nächsten monat diesen entschluß durchbekommt, müssen wir dann rückwirkend das geld abgeben?

ich versteh einfach nicht warum diese sektretärin sich damit nicht auskennt, das ist doch ihr job!  :fuchsteufelswild:

oder glauben die einfach das jemand der insolvent ist einfach immer kuscht? da haben sie sich aber bei uns verrechnet!
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Angestellte80

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Re: neue fragen zur unterhaltspflicht und urlaubsgeld
« Antwort #10 am: 16. Juni 2011, 14:02:54 »

der Beschluss vom Gericht besteht in der Regel erst ab dem Tag wo dieser Beschluss fest steht. Es sei denn es steht etwas anderes drin. Bei mir wurde der Beschluss rückwirkend auf Anfang März gesetzt, aber nur deswegen, weil ich freiwillig unterschrieben habe, das man meinen Mann nicht berücksichtigen müsse. Mein Arbeitgeber sah das anders und wollte einen Beschluss, daher rückwirkend. Zahlen musste ich nicht rückwirkend, den mein TH hat auf den einen Monat verzichtet. Aber auch nur, weil ich Einspruch wegen falscher Berechnung seinerseitz erhoben habe.

Also ich würde mir keinen Kopf machen und der Sekretärin klipp und klar sagen, dass sie solche spitzfindischen Bemerkungen dir/euch gegenüber unterlassen solle, da du ansonsten Beschwerde erheben würdest. Du musst dir solche Äusserungen auf keinen Fall gefallen lassen. Deinen TH würde ich ebenfalls per E-Mail o.ä. über das unmögliche Verhalten seiner Mitarbeiterin informieren.
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Viele Grüße

Angestellte80
 
 

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