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Autor Thema: Neue Nebentätigkeit (selbständig) während IV, Pfändungshöhe?  (Gelesen 1535 mal)

Morgana

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Hallo,

Ich möchte hier um Hilfe bitten, vielleicht bekomme ich mehr Klarheit...

Meine Insolvenz läuft seit 2006 - immer noch in der ersten Phase (meine IV'in ist nicht so schnell :coffee: )!

Ich bin aus Krankheitsgründen in vorzeitigem Ruhestand u vom Ruhegehalt wird gepfändet.


1) Jetzt möchte ich eine selbständige Tätigkeit nebenbei in klienem Rahmen ausüben, wurde vom Arbeitgeber genehmigt und bereits vor 3 Monaten steuerlich angemeldet, aber noch nicht ausgeübt.

Mein Rechtsanwalt hat die IV'in angeschrieben u  Freigabe nach §35 II beantragt.

Die IV'in will jetzt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung haben, wissen, ob Betriebsvermögen übernommen wurde...

Nachdem ich im Internet gestöbert habe weiß ich grad nicht, ob die Idee so toll ist.
Ich wollte nichts weiter als Energiebehandlungen machen, falls ich Kunden finde und nichts unter der Hand machen wegen der RSB,
auch kann davon was gepfändet werden, aber bitte nicht, wenn ich nichts verdiene! Woher sollte ich das nehmen.

2) Mein jüngerer Sohn lebt noch bei mir und bekommt 250,- Ausbildungsvergütung. Er lernt Anfang nächsten Jahres aus.
Jetzt (das fällt ihr jetzt nach 3 Jahren ein!!!) will die IV'in ihn nur noch zur Hälfte bei der Pfändung berücksichtigen.
Geht das so einfach??? :angry:
Hat jemand Erfahrung?

Für Informationen und Erfahrungen wäre ich dankbar!

Gruß
Morgana
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Paula41

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Re: Neue Nebentätigkeit (selbständig) während IV, Pfändungshöhe?
« Antwort #1 am: 26. November 2009, 08:32:27 »

Hallo  :hi:,

seien Sie doch froh, dass Ihre IV'in 3 Jahre gebraucht hat! Aber auch so kann sie erstmal viel wollen. Ihre IV'in muß einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, wenn sie eine teilweise Nichtberücksichtigung Ihrer unterhaltspflichtigen Person erreichen möchte. Bei dem Einkommen wird der aber vermutlich wenig Erfolg haben.

mfg
Paula41
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