Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: B-Thom am 03. Juli 2011, 18:58:16
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Hallo miteinander,
seit Freitag gilt nun die neue Pfändungstabelle, und sie lässt einem mehr Geld in der Tasche! :juchu:
Hier der Link zum offiziellen PDF aus dem Bundesgesetzblatt: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pf_ndfreigrbek_2011/gesamt.pdf.
Frage an die Mods: Muss ich meinen IV darüber informieren, dass ich jetzt nach der neuen Tabelle abrechne, oder sollte ihm das selbst bekannt sein? Mir hat meiner natürlich nichts von der neuen Tabelle gesagt, d.h. ich hätte weiter schön die alten Beiträge gezahlt.
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Sie können getrost nach der neuen Tabelle überweisen.
Zum Einen sollte es der Th wissen, zum Anderen gilt diese nun mal für alle.
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Ich war letztens bei einem Rechtsverdreher wegen einer Beratung. Der hatte mir gesagt, dass das nicht pfändbare Einkommen bei 1.300€ liegen würde bei einer Insolvenz. Und zwar deshalb, damit man einen Anreiz hätte zu arbeiten. Ich habe das nicht ganz kapiert. Zu Hause habe ich Tante Google befragt aber nix gefunden. :dntknw:
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..weil da nix zu finden ist..
gepfändet wird nach Tabelle und nicht nach Wunsch..
Leisten Sie Mehrarbeitsstunden o.ä.?
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Ich war letztens bei einem Rechtsverdreher wegen einer Beratung. Der hatte mir gesagt, dass das nicht pfändbare Einkommen bei 1.300€ liegen würde bei einer Insolvenz. Und zwar deshalb, damit man einen Anreiz hätte zu arbeiten. Ich habe das nicht ganz kapiert. Zu Hause habe ich Tante Google befragt aber nix gefunden. :dntknw:
Eventuell in Zusammenhang mit Leistungen an eine private Krankenversicherung nach §850e Abs.1 ZPO.
Oder in Zusammenhang mit bedingt pfändbaren Bezügen nach §850b ZPO.
Aber den Zusammenhang mit dem Anreiz zur Arbeit finde ich hier auch nicht.
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Hallo Liebes Team!
Ich habe auch eine Frage zu der neuen Pfändungstabelle.
Ich habe sie mir angesehen und festgestellt, dass bei mir anscheinend zu viel gepfändet wird. Kann es sein, dass der IV die neue Tabelle noch nicht kennt?
Wer ist überhaupt zutändig für die Lohnpfändung? Das Amtsgericht oder der IV?
Wo sollte ich am Besten Einspruch einlegen?
Mein Privat-IV wurde am 22.12.2008 eröffnet. Ich lebe mit meinem 17 -jährigen Sohn zusammen und erhalte keinen Unterhalt von meinem Ex-Mann.
Im Mai wurden von 2399,72 nettogehalt ( incl.360.- tarifl.Einmalzahlung + 85.- Strukturausgleich) 537.09 gepfändet
Im Juni wurden von 2242,86 Nettogehalt (incl. 85.-Strukturausgleich) 442,09 gepfändet.
Laut neuer tabelle dürften es aber nicht mehr als 406.- bis 411.- sein oder leige ich da völlig falsch?
Liebe Grüße und Danke für eure Antwort!
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Im Juni wurden von 2242,86 Nettogehalt (incl. 85.-Strukturausgleich) 442,09 gepfändet. Laut neuer tabelle dürften es aber nicht mehr als 406.- bis 411.- sein oder leige ich da völlig falsch?
-> Zuständig ist der Arbeitgeber. Der muss sich nach den gültigen Vorschriften richten. Die "neue" Tabelle greif erst ab ab 01.07.2011.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!