Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: RedGun am 24. November 2013, 10:06:11

Titel: Neue Schulden aus Vertrag vor Eröffnung der IK
Beitrag von: RedGun am 24. November 2013, 10:06:11
Hallo,

habe eigentlich 2 Fragen:

1. Ich habe vor der Eröffnung der IK eine Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung bei der gleichen Versicherung abgeschlossen. Dieses Jahr sind daraus Schulden entstanden. Was passiert mit diesen Schulden? Muss bzw. kann ich diese zahlen? Sind entstanden, weil ich 2 Mal auf die Bearbeitung von Anträgen beim Arbeitsamt warten musste und somit kein Geld da war. Jetzt läuft aber alles wieder.

2. Frage:

Ich bin seit Juli dieses Jahr in einer Umschulung die von der Agentur für Arbeit bezahlt wird. Ich bekomme dafür ca. 550 € Übergangsgeld. Zusätzlich bekomme ich 360 € ergänzende ALG II Leistungen in vorm der Miete für meine Wohnung. Seit diesem Monat bekomme ich zusätzlich von der Agentur für Arbeit 300 € Fahrgeld, da ich täglich von meiner Wohnung zum Rehazentrum, wo ich die Umschulung mache, pendel (ca. 75 Km täglich mit Auto). Ist von diesem ganzen Geld etwas pfändbar?

Danke für die Antworten.

MfG
RedGun

PS: Eröffnung war am 02.01.2012
Titel: Re: Neue Schulden aus Vertrag vor Eröffnung der IK
Beitrag von: elga am 25. November 2013, 14:29:47
die 300 € sind eine aufwandsenzschädigung und unpfändbar. so war es bei mir. du musst das nur dem th so belegen können.

lg
elga
Titel: Re: Neue Schulden aus Vertrag vor Eröffnung der IK
Beitrag von: tomwr am 25. November 2013, 16:54:40
1. Ich habe vor der Eröffnung der IK eine Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung bei der gleichen Versicherung abgeschlossen. Dieses Jahr sind daraus Schulden entstanden. Was passiert mit diesen Schulden? Muss bzw. kann ich diese zahlen? Sind entstanden, weil ich 2 Mal auf die Bearbeitung von Anträgen beim Arbeitsamt warten musste und somit kein Geld da war. Jetzt läuft aber alles wieder.

Kommt drauf an, wann die Zahlung (monatlich/quartalsweise/jährlich) genau fällig war. War das vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sind das Insolvenzforderungen. War es danach, hat es mit der Insolvenz in dem Sinne nichts zu tun und sollte vom Schuldner bezahlt werden.