Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: missdeal am 28. Januar 2009, 22:09:10
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Hallo,
ich habe heute den Rest zur Regelinsolvenz abgegeben. Mitte des Jahres habe ich die EV abgegeben. Nun konnte ich im September Oktober und November die Telekom rechnung nicht mehr zahlen. Die habe mich daraufhin gekündigt. Der Vertrag hatte noch bis Mitte 2009 laufzeit. Meine Frage - was kommt jetzt vom Gericht auf mich zu da ich nach Abgabe der EV neue Schulden gemacht habe? Ich dank euch.
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Wenn der Telekomvertrag bereits vor der EV bestand nichts.
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danke paps. Gute Nacht
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Wie kommen Sie darauf, dass Sie nahc Abgabe der eV keine Schulden machen dürfen. Der Pranger wurde vor ungefähr 500 Jahren abgeschafft.
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???
Wenn neue Schulden nach Abgabe der EV entstehen gibts ganz schnell ne Betrugsanzeige. Un den Pranger gibts noch Schufa und Schuldnerverzeichnis.
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formulieren wir es mal anders.
Selbstverständlich können neue Verbindlichkeiten eingegangen werden (Schulden).
Man sollte diese nur tunlichst auch bedienen.
Z.B. Telefon
Ist ein gewisser Zeitraum vergangen, hat die EV keine Auswirkungen mehr, da zwischenzeitlich, zum Zeitpunkt des Eingehens der Verbindlichkeiten ja Zahlungsfähigkeit vorliegen konnte.
Wird dann nicht bezahlt, dann hat es kaum insolvenzrechtliche Folgen