Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: missdeal am 28. Januar 2009, 22:09:10

Titel: Neue Schulden nach Abgabe der EV!
Beitrag von: missdeal am 28. Januar 2009, 22:09:10
Hallo,

ich habe heute den Rest zur Regelinsolvenz abgegeben. Mitte des Jahres habe ich die EV abgegeben. Nun konnte ich im September Oktober und November die Telekom rechnung nicht mehr zahlen. Die habe mich daraufhin gekündigt. Der Vertrag hatte noch bis Mitte 2009 laufzeit. Meine Frage - was kommt jetzt vom Gericht auf mich zu da ich nach Abgabe der EV neue Schulden gemacht habe? Ich dank euch.
Titel: Re: Neue Schulden nach Abgabe der EV!
Beitrag von: paps am 28. Januar 2009, 22:35:46
Wenn der Telekomvertrag bereits vor der EV bestand nichts.
Titel: Re: Neue Schulden nach Abgabe der EV!
Beitrag von: missdeal am 29. Januar 2009, 00:38:04
danke paps. Gute Nacht
Titel: Re: Neue Schulden nach Abgabe der EV!
Beitrag von: lucca_m am 29. Januar 2009, 08:32:57
Wie kommen Sie darauf, dass Sie nahc Abgabe der eV keine Schulden machen dürfen. Der Pranger wurde vor ungefähr 500 Jahren abgeschafft.
Titel: Re: Neue Schulden nach Abgabe der EV!
Beitrag von: missdeal am 29. Januar 2009, 13:54:59
???

Wenn neue Schulden nach Abgabe der EV entstehen gibts ganz schnell ne Betrugsanzeige. Un den Pranger gibts noch  Schufa und Schuldnerverzeichnis.
Titel: Re: Neue Schulden nach Abgabe der EV!
Beitrag von: paps am 29. Januar 2009, 19:53:56
formulieren wir es mal anders.
Selbstverständlich können neue Verbindlichkeiten eingegangen werden (Schulden).
Man sollte diese nur tunlichst auch bedienen.
Z.B. Telefon

Ist ein gewisser Zeitraum vergangen, hat die EV keine Auswirkungen mehr, da zwischenzeitlich, zum Zeitpunkt des Eingehens der Verbindlichkeiten ja Zahlungsfähigkeit vorliegen konnte.
Wird dann nicht bezahlt, dann hat es kaum insolvenzrechtliche Folgen