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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Neue Schulden und Insolvenz  (Gelesen 3389 mal)

Schmetterling1984

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Neue Schulden und Insolvenz
« am: 05. August 2011, 18:36:09 »

Hallo, man hört immer die wildesten Sachen führen neue Schulden z. B. einen Gläubiger welcher am Insolvenzverfahren teilnimmt ausnahmslos auf Antrag zu Versagung der Restschuldbefreiung, oder nur wenn diese Schulden absichtlich herbei geführt wurden???

Mein Freund hat eine Tochter, welche von Harx 4 lebt der Unterhaltstitel ist auf en zuständigen Kreis (Sozialamt) übergegangen. Es wurden dort 3000 Euro rückständiger Unterhalt zur Tabelle angemeldet, Nun kam es zu einem gerichtsverfahren um den Unterhaltstitel herab zusetzen, dies hat 5 Monate gedauert so das mein Freund nun rückwirkend Unterhalt zahlen muss.

Das Amt hat sich mit einer Ratenzahlung zufrieden gegen auf die rückstände welche nach eröffnung der inso entstanden sind, der laufende unterhalt wird sofort gezahlt. kann das zu versagung der rsb führen???

vielen dank!
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Schmetterling1984

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Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #1 am: 05. August 2011, 18:42:29 »

Hallo noch zur Info es handelt sich um eine Summe von 300 Euro wovon 120 Euro bereits abgezahlt sind.

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Feuerwald

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Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #2 am: 05. August 2011, 18:45:17 »

...  führen neue Schulden z. B. einen Gläubiger welcher am Insolvenzverfahren teilnimmt ausnahmslos auf Antrag zu Versagung der Restschuldbefreiung, oder nur wenn diese Schulden absichtlich herbei geführt wurden???

- 2 x Unsinn. Weder noch.
 

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Schmetterling1984

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Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #3 am: 06. August 2011, 08:37:09 »

Hallo vielen Dank für die Antwort

OK aber es kann doch nicht sein das man bei einem Gläubiger welcher am Insolvenzverfahren teilnimmt, absichtlich neue Schulden z. B. dem Vermieter einfach nicht die Miete zahlt obwohl man hätte zahlen können. Es wird doch redliches Verhalten vorrausgesetzt... oder sehe ich das falsch. Dann könnte ja jemand der im Insolvenzverfahren willkürlich Verträge abschließen, absichtluch neue Schulden machen und das alles ohne Folgen???

Und ein Versagensantrag eines Gläubers würde nichts bringen
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Achdujeh

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Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #4 am: 06. August 2011, 08:55:32 »

Wieso ohne Folgen? Neuschulden sind Neuschulden, mit allen Konsequenzen. Der Neugläubiger kann vollstrecken, jedenfalls theoretisch und sobald RSB erteilt ist (oder auch nicht) hat er die vollen Vollstreckungsmöglichkeiten. Dem Schuldner häufen sich bis dahin weitere Zinsen und Kosten an, die dann beglichen werden müssen. Das sind dochj Folgen, oder?

Außerdem geht der Schuldner, der Neuschulden macht, in vermehrten Umfang das Risiko ein, wegen Betrugs belangt zu werden, falls er aus seinem Unpfändbaren eindeutig nicht in der Lage war, seinen neuen Verpflichtungen nachzukommen.

Und nicht zuletzt muss man sich fragen, was das denn für Gläubiger sind, die jemandem in der Insolvenz erlauben, neue Schulden zu machen. Gläubiger sind doch nicht von Natur aus sabbernde Idioten. Wer einem Zahlungsunfähigen etwas verkauft, verdient kein Mitleid.

FG Achdujeh
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Schmetterling1984

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Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #5 am: 07. August 2011, 09:44:06 »

Huhu

die Konsequenzen für die Zunkunft sind klar.... Wollte nur wissen ob es generell so ist das neue Schulden zur Versagung der RSB führen manchmal lassen sich diese nämlich gar nicht vermeiden... Spreche hier nicht davon unzählige Verträge abzuschließen ect....

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Insoman

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Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #6 am: 07. August 2011, 13:05:10 »

Die Versagung der RSB im laufenden Insolvenzverfahren hat der Gesetzgeber in § 290 InsO abschließend geregelt.
Versagungsgründe sind demnach zwangsläufig mit vorsätzlichem oder zumindest grob fahrlässigen Fehlverhalten des Schuldners verbunden - und immer abzielend auf konkrete oder auch abstrakte Benachteiligung der Gläubigerinteressen.
In Ihrem Fall kann hiervon nicht die Rede sein...
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

tomwr

Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #7 am: 09. August 2011, 00:34:28 »

Es wird doch redliches Verhalten vorrausgesetzt... oder sehe ich das falsch.
Ja das ist richtig, aber nur in Bezug auf die am Verfahren teilnehmenden Gläubiger. Die müssen ja auch mit Einschränkungen (nicht mehr Geltendmachung ihrer Restforderungen nach Ende des Insolvenzverfahrens) leben und dürfen daher Redlichkeit und Mitwirkung des Schuldners erwarten. Die neuen Gläubiger betrifft das aber nicht. Die können ihre Forderungen in vollem Umfang geltend machen (wenn auch nicht pfänden während der Dauer des Insolvenzverfahrens, Ausnahme aber Unterhaltsschulden und Forderungen aus v.b.u.H.).

Und genau genommen gilt das eigentlich nicht pro Gläubiger sondern pro Forderung. Ein Insolvenzgläubiger kann daher durchaus auch Neugläubiger werden.

Im Grunde genommen kann nur dann eine Versagungsgrund entstehen, wenn der Schuldner dadurch die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigt. Mögliche Gründe habe ich mal hier genannt, wurde dafür aber abgestraft weil diese Konstellationen aus Sicht anderer Forenmember nur theoretisch möglich und im Allgemeinen weltfremd sind. Daher verzichte ich mal auf entsprechende Wiederholungen ...
« Letzte Änderung: 09. August 2011, 00:38:15 von tomwr »
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tomwr

Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #8 am: 09. August 2011, 00:40:21 »

Und nicht zuletzt muss man sich fragen, was das denn für Gläubiger sind, die jemandem in der Insolvenz erlauben, neue Schulden zu machen. Gläubiger sind doch nicht von Natur aus sabbernde Idioten. Wer einem Zahlungsunfähigen etwas verkauft, verdient kein Mitleid.

Dann verdienen aber hoffentlich Vermieter Dein Mitleid die nämlich gar nichts dafür können wenn ein Mieter ein Insolvenzverfahren durchläuft und den laufenden Vertrag ohne Zahlungsverzug nicht ohne Weiteres kündigen können. Zum Bleistift.
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Achdujeh

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Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #9 am: 09. August 2011, 08:59:11 »

Und nicht zuletzt muss man sich fragen, was das denn für Gläubiger sind, die jemandem in der Insolvenz erlauben, neue Schulden zu machen. Gläubiger sind doch nicht von Natur aus sabbernde Idioten. Wer einem Zahlungsunfähigen etwas verkauft, verdient kein Mitleid.

Dann verdienen aber hoffentlich Vermieter Dein Mitleid die nämlich gar nichts dafür können wenn ein Mieter ein Insolvenzverfahren durchläuft und den laufenden Vertrag ohne Zahlungsverzug nicht ohne Weiteres kündigen können. Zum Bleistift.
Warum sollte ich mit einem Vermieter Mitleid haben, der seine Miete pünktlich bekommt?

Durch das Insolvenzverfahrens seines Mieters wird der Vermieter doch in keiner Weise geschädigt. Außer vielleicht in seiner Befindlichkeit.

FG Achdujeh
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tomwr

Re: Neue Schulden und Insolvenz
« Antwort #10 am: 09. August 2011, 19:21:00 »

Warum sollte ich mit einem Vermieter Mitleid haben, der seine Miete pünktlich bekommt?

Durch das Insolvenzverfahrens seines Mieters wird der Vermieter doch in keiner Weise geschädigt. Außer vielleicht in seiner Befindlichkeit.

Naja, hast Du offensichtlich nicht verstanden, es ging um diesen Einwand hier vom Schmetterling, bezogen auf nicht bezahlte Miete ...


OK aber es kann doch nicht sein das man bei einem Gläubiger welcher am Insolvenzverfahren teilnimmt, absichtlich neue Schulden z. B. dem Vermieter einfach nicht die Miete zahlt obwohl man hätte zahlen können.
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