Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Wirbelwind am 11. April 2008, 12:26:00

Titel: Neue Vorraussetzungen, mit Partner zusammenziehen
Beitrag von: Wirbelwind am 11. April 2008, 12:26:00
Hallo und guten Tag,
wie vor einiger Zeit berichtet, beabsichtigeten meine Partnerin und ich zusammen zu ziehen. Jetzt soll es los gehen und habe bevor ich diesen Schritt gehe noch ein paar Fragen.

Zur Situation:
Partnerin wohnt in Wohnung 90qm, 600Euro Miete, die bisher vom Amt bezahlt wurde
Partnerin bezieht ALG2
Partnerin ist insolvent

Wenn ich jetzt in die Wohnung meiner Partnerin ziehe, wäre es sinnvoller den Mietvertrag so zu lassen wie er ist, oder wäre es sinnvoller den Vertrag auf meinen Namen zu ändern? Ichwürde Ihr dann ein Nutzungsrecht anteilig für die Wohnung zusichern, so ähnlich wie ein Untermietvertrag in einer Wohngemeinschaft.

Von wem würde ich dann die anteilige Miete bekommen? Vom Amt, oder von meiner Partnerin?

Da ich natürlich bis dato eine eigene Wohnung habe, würde ich mich nur zu diesem Schritt des zusammenziehens entscheiden, wenn mir keine Nachteile entstehen würden. Jeder soll Dinge für den persönlichen Bedarf, etc. aus eigener Tasche bezahlen. Also getrennte Kasse.
Ich habe Angst mit ihr zusammen zu ziehen, weil ich befürchte, dass es mir ans Geld geht. Auch wenn ich sehr gut verdiene, möchte ich natürlich nicht weniger Geld haben, als wie bisher.








Titel: Re: Neue Vorraussetzungen, mit Partner zusammenziehen
Beitrag von: Amrod am 11. April 2008, 20:49:50
Ein Nutzungsrecht? Was soll denn der Schmarrn. Das Amt wird dafür nicht aufkommen. So oder so bliebe Euch nur ein gemeinsamer Mietvertrag. Für die Inso dürfte es eh wurscht sein, da für diese Dein Einkommen nicht relevant ist.
Interessanter sieht es mit dem ALG II Deiner Partnerin aus. Sie wird natürlich nur noch die anteilige Hälfte der Wohnkosten vom Amt bekommen und nach spätestens 1 Jahr zählt ihr dann als eheähnliche Lebensgemeinschaft bei der dann auch Dein Einkommen mit eingerechnet werden wird. Im Übrigen erfolgen Kontrollen durch das Amt immer öfters, gerade bei solchen Konstellationen und es ist wahnsinnig schwer das Gegenteil zu beweisen.

Auf Dauer wirst Du also nicht drum rum kommen Deine Partneribn auch finanziell zu unterstützen. Wobei ich das eher so ausdrücken würde ein Zusammenlebens auch finanziell gemeinsam zu tragen. Und wer dazu nicht bereit ist sollte vielleicht besser alleine bleiben...  ;-)

LG