Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Bine am 02. April 2007, 10:41:52
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Hallo,
2005 bin ich in die Insolvenz gegangen u. ich befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensphase. Auch für die GmbH, in der ich Geschäftsführerin u. Gesellschafterin war ist 2005 in die Insolvenz gegangen, diese wurde Mangels Masse dann einegestellt. Im Handelsregister ist die Firma im Okt.2005 erloschen u. als von mir liqudiert erklärt worden. Nun habe ich eine Mahnung von der Vollstreckungsbehörde beim Landesverband der Betriebskrankenkassen NRW erhalten , das die Bkk Taunus für 1999 noch Beitragsforderungen hat. Was soll ich jetzt tun? Der Insolvenzverwalter der die GmbHsache behandelt hat, hat mir gesagt das alle Angelegenheiten dieses Unternehmens für mich erledigt seien.
LG
Bine[addsig]
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Hallo,
wer hat die Mahnung bekommen Sie oder die GmbH ?
MfG
ThoFa[addsig]
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Hallo,
zuerst seht mein Vor-u. Zuname und dann
für
..............GmbH.
LG
Bine[addsig]
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Hallo, ich habe glaub ich auf Nachrichten gedrückt. Hier Antwort.
Vorname Zuname
für
.......................GmbH
LG
Bine[addsig]
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Da sollte sich ThoFa mal äußern,
in dieser Beziehung kenne ich mich auch nicht so aus.
Vom Gefühl her eine Forderung an den GF der nicht existierenden Firma.
Damit Insogegenstand.
Worauf beruht die Forderung?[addsig]
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Hallo,
es scheint mir auch der Versuch einer Geschäftsführerhaftung zu sein. Schreiben Sie sie Kasse an, dass die Insolvenz der GmbH mangels Masse abgewiesen wurde und Sie selber sich im Insolvenzverfahren befinden.
MfG
ThoFa[addsig]
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Hallo,
besten Dank, dann habe ich ja alles richtig gemacht. Wenn sich die Kasse nochmal mit dieser Forderung meldet, werde ich meinen Insolvenzverwalter einschalten.
Es ist einfach toll, dass man Euch fragen kann, dann ist man sofort wieder beruhigter und vorallem fühlt man sich nicht allein gelassen!
Danke !!!!!!!
LG
Bine
LG[addsig]