Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wdmnn777 am 08. Mai 2010, 13:08:22
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Hallo,
bin aufgrund dringender betrieblicher Gründe von meinem alten AG gekündigt worden und bin jetzt bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt. Mein neues Einkommen bleibt aber unter dem pfändbaren Einkommen. Muß ich meinen TH informieren, dass ich den Arbeitgeber gewechselt habe?
Danke für die Rückinfo.
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Nach 295 Inso biste verpflichtet jeden wechsel des Arbeitgebers sowohl dem Insolvenzgericht als auch dem Treuhänder mitzuteilen