Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gina am 02. September 2008, 10:43:12

Titel: Neuer Arbeitsvertrag
Beitrag von: Gina am 02. September 2008, 10:43:12
Hallo, ich bin hier neu und habe mal eine Frage. :neutral:

Wenn jemand, der vorher über Zeitarbeit gearbeitet hat, von der Firma einen Jahresvertrag bekommen hat, muss er das selbstverständlich seinem Inso-Verwalter melden.

In vorliegendem Fall ist es so, dass der Schuldner zu KU verpflichtet ist.

Daher wird bei ihm dann doch nur 70 - 80 Euro abgezogen (Verdienst netto: 1.450€), wenn ich das richtig verstanden habe.

Nun wird der Sohn aber Anfang nächsten Jahres 18 Jahre alt.

Wird dem Schuldner dann automatisch der Betrag abgezogen, der bei keiner Unterhaltspflicht fällig wäre?

Das wären hier ca. 450,-€, wenn ich das richtig gelesen habe.

Was ist, wenn der Unterhaltsempfänger (also der Sohn) noch weitere Schulen (z.B.Handelsschule) besuchen möchte?
Leider besteht (Dank der Mutter :mad2:) kein Kontakt zwischen Vater und Sohn. :uneinsichtig:

Wie verhält man sich da am besten?

Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Rat geben.
Vielen Dank schon einmal im Vorraus.
Gina
Titel: Re: Neuer Arbeitsvertrag
Beitrag von: Feuerwald am 02. September 2008, 11:51:57

Netto 1.450,- Euro (mal abgesehen von Mehrarbeit, Auslösegelder usw.)

1.450,00 bis 1.459,99 Euro Netto/Monat

0 = Kein Unterhaltspflicht -> 325,40 Euro pfändbar
1 = Eine  Unterhaltspflicht ->   47,05 Euro pfändbar
 
"Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt ..."

Es kommt m.E.  daruf an, ob ab dem 18. für den Sohn
a) eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (vermutlich ja) und
b) auch tatsächlich Unterhalt gewährt wird