Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Angestellte80 am 26. Mai 2011, 07:54:20

Titel: Neuer Job
Beitrag von: Angestellte80 am 26. Mai 2011, 07:54:20
Ich öffne mal diesen neuen Thread, da dieses Thema nicht zu meinem anderen passt.

Mein befristeter Vertrag (öffentlicher Dienst) läuft im Dezember 2011 aus. Die befristet Beschäftigten haben bereits jetzt schon mitgeteilt bekommen, dass man uns nicht übernehmen kann (soviel zum Thema Motivation).  :mad2:
Ich schaue mich natürlich jetzt schon um nach etwas anderem, zudem ich auch bald umziehe. Jetzt habe ich am Dienstag eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten. Sollte es klappen, ist es aber so, dass die Firma einige Wochen den neuen Arbeitnehmer erst in Teilzeit und dann erst in Vollzeit beschäftigen möchte (während der Ferien, sind wohl weniger Aufträge). Meine Frage ist daher, darf ich so einfach meinen derzeitigen Vollzeitjob, wo ja auch pfändbares Einkommen ensteht für eine Teilzeitbeschäftigung kündigen? Ich weiss ja nicht wieviel ich dort verdienen werde oder kann, aber ich gehe davon aus, dass man in dem Bereich bei einer Vollzeit Anstellung 2500 Euro Brutto bekommen kann, was dann ca 1600-1700 netto sein würde. Zudem ist es ein unbefristeter Vertrag.  :wink:

Wird mein TH meinen neuen Arbeitgeber direkt dann informieren, oder muss er das nicht? Würde ich als sehr unangenehm empfinden und meine Chancen sicherlich verkleinern den Job zu erhalten.  :rougi:

Danke für eure Antworten  :thumbup:
Titel: Re: Neuer Job
Beitrag von: Fallera am 26. Mai 2011, 08:23:46
Grundsätzlich ist es ja mal so, dass im eröffneten Verfahren eigtl. keine Erwerbsobliegenheit besteht. Diese besteht nach § 295 InsO erst in der WVP. Dazu kommt ja auch noch die Betreuungsgeschichte Ihrer Kinder! Also würde ich mir mal keine grossen Gedanken bzgl. einer Teilzeitanstellung machen (wurde ja schon  im anderen Thread diskuttiert).

Der TH hat grundsätzlich eigtl. die Pflicht den AG zu informieren bzgl. der Abführung des pfändbaren Einkommens. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, im Vorfeld mit dem TH zu sprechen und zu Vereinbaren, dass Sie selbst diesen Betrag abführen. Dies ist jedoch kei Muss für den TH. Also sprechen Sie mit Ihm! Mal abgesehen davon haben die meißten größeren Firmen mittlerweile genügend Erfahurng mit der Insolvenz und sehen dies nicht als Grund jemanden nicht einzustellen. Offenheit zahlt sich meißtens aus.
Titel: Re: Neuer Job
Beitrag von: Angestellte80 am 26. Mai 2011, 09:06:05
ja das denke ich auch, allerdings handelt es sich hier um ein kleines Unternehmen (ca. 50 Mitarbeiter). Ich bin auch eher für Offenheit, wann sollte man das ganze denn Ansprechen? Nicht im Vorstellungsgespräch oder etwa doch da schon?  :rougi: