"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!  (Gelesen 2659 mal)

TK_Wismar

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« am: 25. Februar 2009, 20:20:28 »

Hallo Foris,

zur Erklärung: Meine Eltern sind seit ca. 1nem Jahr Privatinsolvent. Nicht nur ein Elternteil sondern beide zusammen.
Sie selbst mussten ihr Auto damals abgeben, nur mein Auto welches auf meine Mutter zugelassen ist wurde aus der Insolvenzmasse freigegeben damit "sie" zur Arbeit kommen kann. Das Auto wird ausschließlich von mir genutzt da ich auch 400km von zu Hause entfernt wohne und jeden Tag 140km zur Arbeit und zurück fahre.
Nun ist das Auto schon 9 Jahre alt und es bietet sich an es über die Abwrackprämie verschrotten zu lassen.
Gibt es eine Ausnahmeregelung im Insolvenzverfahren, dass unterhaltspflichtigen Kindern ein Auto zusteht um zur Arbeit zu kommen oder wie ist es möglich die 2500€ nicht in die Insolvenzmasse mit eingehen zu lassen.
Ich würde den neuen Vertrag gern auf mich nehmen, jedoch ist bekannt, dass Azubis keinen Kredit bekommen, bzw. wenn dann nur mit Bürgen, welche in diesem Fall nicht berechtigt sind.

Vielen Dank für eure Hilfe...

LG Tanja

Zur Ergänzung: Bei meinem Auto stehen in Kürze größere Reparaturen an. Und durch die täglichen Fahrten zur Arbeit würde sich ein Diesel alle mal mehr rentieren als ein Benziner. Nur damit es hier nicht so rüberkommt als würde ich versuchen meine Eltern auszunutzen um mir einen Vorteil zu verschaffen den sie nicht genießen können.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2009, 21:11:33 von TK_Wismar »
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« Antwort #1 am: 25. Februar 2009, 21:45:48 »

Hallo,

ist das Insolvenzverfahren Deiner Eltern aufgehoben ? Befinden sie sich somit in der Wohlverhaltensphase ?

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

TK_Wismar

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« Antwort #2 am: 25. Februar 2009, 22:03:08 »

Die Wohlverhaltensphase beginnt Ende März und Anfang April (Mutter,Vater)!
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« Antwort #3 am: 25. Februar 2009, 22:15:22 »

ich würde erstmal die Reparaturen berechnen lassen. Wird nicht mehr als 3.000 EUR sein, oder? Und bei Autos ist entweder sofort was zu reparieren oder eben nicht. Höchstens einen Zahnriemenwechsel und div. Verschleißteile kann man evtl. voraussehen.

Dazu lassen Sie sich ein Angebot für eine Gasanlage machen, ca. 2.000 EUR und sie haben ein gutes Auto für 5.000 EUR aber eher wesentlich weniger und haben bei einem dünnen AzubiGehalt keine weiteren monatl. Belastungen.

Es gilt immer: Das Auto, welches man z.Zt. fährt, ist das billigste! Auch als Benziner. REchnen Sie mal einen neuen Diesel gegen Ihren Benziner: Anschaffungsmehrpreis für Diesel + Wetrverlust + Kreditkosten + Inspektion + Verbrauch / aktueller Wert + Reparaturkosten + Verbrauchskosten

Wenn der Wert kleiner 1 ist: kaufen Sie sich ein neues Auto; bei größer 1 lassens Sie es bleiben und reparieren Ihren alten Wagen (was ich bevorzugen würde)

Meine pers. Sichtweise.
Gespeichert
 

TK_Wismar

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« Antwort #4 am: 25. Februar 2009, 22:53:53 »

In der Tat steht demnächst ein Zahnriehmenwechsel, Inspektion und Bremsenwechsel an.
Leider ist es mir weder möglich die großen Reparaturen zu bezahlen ohne die Hilfe der Eltern mit dem mir zustehenden Unterhaltsgeld, noch in einen Kleinwagen, dessen Wert schon unter 2000€ liegt, eine Gasanlage für über 2000€ einbauen zu lassen.
Zur zeit werden auch die monatlichen Raten, sowie Versicherung und Steuern von meinen Eltern beglichen. Beim Kauf eines Neuwagen würde sich diese Situation also nicht ändern.

Ende Sommer würde ich dann nach Möglichkeit gern den Kredit übernehmen, da ich dann in ein festes Arbeitsverhältniss übergehe. Meine einzige Befürchtung ist, dass bis dahin die Abwrackprämie und diverse beiläufige Zusatzleistungen erschöpft sind.
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« Antwort #5 am: 26. Februar 2009, 20:17:08 »

Hallo,

ich kann schon nachvollziehen, dass Du das "Geschenk" der Abwrackprämie mitnehmen willst aber was ist z.B. wenn dann doch nichts aus dem festen Arbeitsverhältnis wird ? Ich würde in der jetzigen Situation einen riesigen Bogen darum machen, mich mit einem Kredit zu behängen. Eher würde ich mir ein "neues" altes Auto kaufen und das fahren bis es quasi wieder ersetzt werden muss. Oder aber ich würde über einen Wohnortwechsel nachdenken, der mich näher an den Job bringt und somit auch viel Geld einsparen lässt.

Ich kann mir im übrigen nicht vorstellen, dass Deine Eltern einen Kredit erhalten, da beide ja das Insolvenzkennzeichen in der Schufa vermerkt haben und eine Übernahme eines Kreditvertrages durch Dich halte ich auch für fast aussichtslos, gerade weil Du im Sommer - so hoffentlich - ein festes Arbeitsverhältnis eingehen kannst.

Aber grundsätzlich gesehen bin ich eh kein Freund davon, andere z.B. Eltern mit ins Boot zu nehmen, damit man dann ein Auto finanzieren kann. Wenn man Auto fahren will, dann gerne wenn man es aus eigener Kraft und Bonität heraus schafft, ansonsten gibt es Bus, Bahn, Fahrrad, Inliners oder eben altes Auto.

LG
MissTraut




Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

TK_Wismar

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« Antwort #6 am: 27. Februar 2009, 21:50:40 »

Umziehen für ein halbes Jahr ist ja auch unsinnig denn die Übernahme erfolgt in einem anderen Bundesland.

Das meine Eltern keinen neuen Kredit bekommen war mir eigentlich schon klar auf Grund der Insolvenz. Meine Frage bezog sich auch darauf ob es eine Ausnahme Regellung bei unterhaltsplichtigen Kindern gibt?!

Meine Eltern haben den Vertrag vor über 2 Jahren aufgenommen da ich als Azubi mit niedrigem Gehalt auf ein Auto angewießen bin um zur Arbeit zu kommen.

Na ja gut. Frage wurde nicht wirklich beantwortet, wieder nur meinungen geäußert und da hat ja bekanntlich jeder eine Andere. Danke trotzdem...

LG Tanja
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« Antwort #7 am: 28. Februar 2009, 11:32:34 »

Da das Auto auf Ihre Mutter zugelassen ist, erhalten Sie beim Kauf eines neuen keine Prämie.
Punkt.

Wenn Sie einen Kredit bekommen und der Mutter das Geld geben, damit sie es kaufen und auf sich zulassen kann, würde die Prämie gezahlt werden.

Sie müßten also mindestens noch bis zur endgültigen Aufhebung des Verfahrens ihrer Mutter warten.

-----------------------------------
Eine Bemerkung am Rande. Ich hasse solche Treads, bei dem die Fragenden durch nachhaken und infragestellen die wirklich ernst gemeinten Ratschläge anderer User  negieren.

Wollen Sie eine rechtssichere Auskunft, sollten Sie einen Anwalt für Insolvenzrecht befragen.
Es sollte doch allgemein bekannt sein, dass in Foren keine rechtsauskunft gegeben werden kann.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« Antwort #8 am: 28. Februar 2009, 11:33:52 »

Hallo Tanja,

ich denke nicht, dass es aufgrund der Unterhaltsverpflichtung eine Ausnahmeregelung gibt, die es der unterhaltsempfangenden Person ermöglicht, ein Auto zu finanzieren bzw. finanziert zu bekommen.

Der Unterhaltsverpflichtung wird doch schon dadurch Rechnung getragen, in dem mtl. weniger gepfändet wird als ohne UHP möglich wäre.

LG
MissTraut

Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Neues Auto für unterhaltspflichtiges Kind?!
« Antwort #9 am: 28. Februar 2009, 12:28:42 »

Hallo,

Gibt es eine Ausnahmeregelung im Insolvenzverfahren, dass unterhaltspflichtigen Kindern ein Auto zusteht um zur Arbeit zu kommen

kurz und bündig. Nein !

Ansonsten stellt sich die Frage, warum Ihr Auto aus der Insolvenzmasse freigegeben werden musste ?

Weiterhin ist es kein Blödsinn auch für ein halbes Jahr umzuziehen. Es gibt z.B. sehr preisgünstige Pensionen, aber die passen nicht so ganz in die "Ausredenkette".

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz