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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: neues insolvenz recht  (Gelesen 3872 mal)

schalkefuzzy04

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neues insolvenz recht
« am: 01. Juli 2014, 21:01:58 »

Hallo alle zusammen habe heute gelesen das das neue insolvenz recht inkraft getreten ist daher meine frage bin seit März 2009 im Insolvenz Verfahren(wohlverhaltens periode) nun steht ja im neuen inso recht das man nach fünf Jahren rauskommen kann gilt das erst für inso Verfahren nach dem 1 Juli oder auch für leute die schon im inso sind bin da ein wenig verwirrt und hoffe auf eure Hilfe
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Der_Alte

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Re: neues insolvenz recht
« Antwort #1 am: 02. Juli 2014, 12:02:51 »

Die Suchfunktion hätte die Frage beantwortet.

Aber einfach gesagt: Nur für Neuverfahren.
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tawi

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Re: neues insolvenz recht
« Antwort #2 am: 02. Juli 2014, 14:22:50 »


@ Der Akte

Mal ein großes, dickes LOB für Sie und ein DANKESCHÖN für Ihre Antworten auf die vielen Fragen hier....

Ich bin zwar mit meiner VI schon ohne große Schwierigkeiten seit 2010 durch, lese aber immer noch viel in diesem Forum.....mir ist halt aufgefallen, dass Sie über ein enormes Wissen bezüglich VI etc. verfügen und so vielen helfen können  :thumbup:


Grüße von mir

tawi
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tawi

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Re: neues insolvenz recht
« Antwort #3 am: 02. Juli 2014, 14:23:43 »

sorry....

muss natürlich heißen: Der Alte
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Momo72

Re: neues insolvenz recht
« Antwort #4 am: 02. Juli 2014, 19:25:13 »

dem kann ich mir nur anschließen! ohne dieses forum und dem enormen wissen einiger mitglieder hier wären mein mann und ich auch aufgeschmissen gewesen in den letzten drei jahren!  :thumbup:
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Selli

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Re: neues insolvenz recht
« Antwort #5 am: 25. Juli 2014, 12:45:50 »

Mich treibt eine fast gleiche Frage um.

Ich habe gelesen, dass man den Gläubigern im laufenden Verfahren einen erneuten Plan anbieten kann und ggf. schon nach 6 Monaten aus der Insolvenz raus kann.

Weiß hier irgend jemand darüber schon etwas genaueres?

Danke
Selli

PS: ich in in der Wohlverhaltensphase und habe noch 41 Monate vor mir!
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Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

wollter001

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Re: neues insolvenz recht
« Antwort #6 am: 28. Juli 2014, 05:33:02 »

Hi

Es ist am 01. Juli 2014 in Kraft getreten. Danach können sich die Betroffenen einer Privatinsolvenz schon nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen. Voraussetzung für eine so genannte Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist, dass sie mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt haben. Ursprünglich sollte sogar eine Quote von 25 Prozent ausreichen, aber die Parlamentarier sahen dadurch die Eigentumsrechte der Gläubiger zu stark geschmälert. Wenn nur die Verfahrenskosten beglichen sind, winkt künftig eine Verkürzung der Frist auf fünf Jahre (§ 300 InsO des Vorschlages des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages). Ansonsten bleibt es dabei, dass die Betroffenen wie bisher sechs Jahre lang auf den pfändbaren Teil ihres Einkommens verzichten müssen.

mfg wollter001
« Letzte Änderung: 28. Juli 2014, 05:34:55 von wollter001 »
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Der_Alte

  • Gast
Re: neues insolvenz recht
« Antwort #7 am: 28. Juli 2014, 09:50:12 »

Hi

Es ist am 01. Juli 2014 in Kraft getreten. Danach können sich die Betroffenen einer Privatinsolvenz schon nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen. Voraussetzung für eine so genannte Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist, dass sie mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt haben. Ursprünglich sollte sogar eine Quote von 25 Prozent ausreichen, aber die Parlamentarier sahen dadurch die Eigentumsrechte der Gläubiger zu stark geschmälert. Wenn nur die Verfahrenskosten beglichen sind, winkt künftig eine Verkürzung der Frist auf fünf Jahre (§ 300 InsO des Vorschlages des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages). Ansonsten bleibt es dabei, dass die Betroffenen wie bisher sechs Jahre lang auf den pfändbaren Teil ihres Einkommens verzichten müssen.

mfg wollter001

Das gilt nicht für schon laufende Verfahren. Und ein Insolvenzplanverfahren geht meiner Meinung nach nicht mehr, wenn das Insolvenzverfahren beendet, also die WVP begonnen ist.
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ThoFa

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Re: neues insolvenz recht
« Antwort #8 am: 28. Juli 2014, 11:59:28 »

Ich habe gelesen, dass man den Gläubigern im laufenden Verfahren einen erneuten Plan anbieten kann und ggf. schon nach 6 Monaten aus der Insolvenz raus kann.

Hallo,

der Insolvenzplan für Verbraucher gilt auch für "Altverfahren", also Verfahren, welche vor dem 01.07.2014 eröffnet wurden. In der WVP ist ein solcher Plan aber nicht mehr möglich.

MfG

ThoFa
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wollter001

  • Gast
Re: neues insolvenz recht
« Antwort #9 am: 28. Juli 2014, 21:22:30 »

Hallo
                                                                                                                                                                                                                In  alten Inso - Recht vor 01. Juli 2014 kann jedem Schuldner vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt werden, Voraussetzung ???? wenn es Insolvenzmasse in einem 100% Umfang vorhanden ist, dass sämtliche im Schlussverzeichnis festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger in voller Höhe (Tabelle § 38 InsO) befriedigt werden, sowie die Inso - Verfahrenskosten in voller Höhe gedeckt sind.

mfg wollter001
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