Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gerda am 05. Oktober 2007, 13:06:09
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Hallo!
Muss ich meinem IV meine neue Kontoverbindung mitteilen? Ich habe zwar noch keine Bank gefunden, die mir ein Guthabenkonto einrichtet, aber irgendwann muss ich ja eines eröffnen......
Danke für eine Antwort. MfG, Gerda
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Hallo,
im eröffneten Verfahren gibt es eine Auskunft- und Mitwirkungspflicht. Man kann sich darüber streiten, ob die Meldung eines neuen Kontos dazu gehört, aber schaden kann es nicht.
MfG
ThoFa