Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Loenchen1972 am 25. Juli 2007, 12:02:32

Titel: Neues Konto was nun?
Beitrag von: Loenchen1972 am 25. Juli 2007, 12:02:32
Hallo ihr lieben 
Ich habe ab dem 13.  8 wieder arbeit.   Mache eine Ausbildung zur Speditionskauffrau .   Ich will mein Konto bei der Deutschen Bank kündigen weil dort Pfändungen sind und ein neues Konto bei der Sparkasse oder Postbank eröffnen.   Nur was mache ich wenn wieder erneute Pfändungen im Hause stehen ( gehe in Firmeninsolvenz).   Ich liege ja mit meiner Ausbildungsvergütung und einen Job auf 400 € Basis unter der Pfändungsfreien Grenze da ich ja zwei Kinder und einen Mann habe der EU-Rentner ist.   Muß ich dann zum Amtgericht gehen oder was muß ich tun??

Darf ich eine Kapitalbildende Lebensversicherung ab 01.  09.   abschließen?? Oder ist es nicht erlaubt in einer Insolvenz??

Bedanke mich jetzt schon für eure Antworten 

Bye Ilona 
Titel: Re: Neues Konto was nun?
Beitrag von: Feuerwald am 25. Juli 2007, 12:57:54

   
" gehe in Firmeninsolvenz "

Sie meinen sicherlich Sie streben ein Regelinsolvenzverfahren an ?

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Zwangsvollstreckung durch Insolvenzgläubiger untersagt. Es kann dann durch diese nicht mehr das Konto gepfändet werden. Bis dahin sollte man eine neue Kontoverbindung eben möglichst geheim halten. nach Eröffnung kommt es i.d.R. zu einer temporären Kontosperre, bis der Insolvenzverwalter das Konto frei gibt.  Danach läuft im Allgemeinen alles ganz normal und in aller Ruhe, als ob nichts "passiert" wäre.

Sollte es vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Kontopfändungen kommen, müsste bei Arbeitseinkommen eine Freigabe des unpfändbaren Betrages  gem. § 850k ZPO beim Amtsgericht beantragt werden. Sozialleistung, bspw. Kindergeld, werden 7 Tage nach Gutschrift automatisch von der Pfändung nicht erfasst und müssen von der Bank ausgezahlt werden.

Vermögensbildung ist in der sog. Wohlverhaltensphase wieder möglich. Davor theoretisch auch. Man sollte beim Abschluss solcher Versicherungen dann auf die Unpfändbarkeit achten, wenn diese Versicherung für das Alter bestimmt sind (Altersvorsorge), da gibt es einige Neuerungen. 


Gruss
Feuerwald