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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: neuIsolvenzantrag ?  (Gelesen 1872 mal)

mirc

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neuIsolvenzantrag ?
« am: 16. März 2008, 13:43:53 »

Hallo,
bin selbstständiger Dienstleister
und ich habe unter anderem Probleme mit dem Finanzamt.
Bin mit meinen Steuern in Verzug (seit 2003) und die schätzungen belaufen sich mittlerweile auf ca 10000€
Und es wird wohl noch mehr da das F-amt noch weiter rechnet- hoch bis 2007
Durch Datenverlust bis Anfang 2007 bin ich auch nicht in der Lage dem etwas entgegenzusetzen.
Das F-amt hat letztes Jahr die Insolvenz beantragt, die wurde aber mangels Masse abgelehnt.
Zu dem Zeitpunt war mir die (meine) Vorgehensweise nicht klar und ich habe nichts gemacht.
Mittlwerweile weiss ich das ich wohl nen Antrag auf "Privatinsolvenz" "Restschuldbefreiung"hätte stellen müssen.
Das F-amt will nun das ich die EV abgebe.
Mittlerweile bin ich arbeitslos ALG2 und es sind auch noch Miet und Streitschulden dazugekommen.
Rechtanwalt - vermieter-Räumungsklage und mein Anwalt.
Kann ich einen Antrag aud Insolvenz stellen ?
Hat die EV Einfluß darauf ?
Ich will mich jetzt an die Schuldnerberatung der ARGE wenden, wollte mich hier vorab aber mal informieren.
Vielen dank im Vorraus.


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Feuerwald

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Re: neuIsolvenzantrag ?
« Antwort #1 am: 16. März 2008, 14:18:24 »

Mittlwerweile weiss ich das ich wohl nen Antrag auf "Privatinsolvenz" "Restschuldbefreiung" hätte stellen müssen.

-> Sie hätten damals einen (Eigen-)Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten stellen können.


Mittlerweile bin ich arbeitslos ALG2 und es sind auch noch Miet und Streitschulden dazugekommen. Kann ich einen Antrag aud Insolvenz stellen ?

-> Ja. Zuvor prüfen, ob Regel- oder Verbraucherinsolvenz anzumelden ist, § 304 InsO. Anzahl der Gläubiger über 19 ? Fordrungen aus früheren Arbeitsverhältnissen (AN-Anteile Sozialkassen etc.)


Hat die EV Einfluß darauf ?

-> Nein.


Ich will mich jetzt an die Schuldnerberatung der ARGE wenden, wollte mich hier vorab aber mal informieren.

-> Erst prüfen ob Regel- oder Verbraucherinsolvenz, da Sie ja früher selbständig waren, dann zur SB der ARGE gehen. 
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

mirc

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Re: neuIsolvenzantrag ?
« Antwort #2 am: 16. März 2008, 15:07:15 »

hallo und schon mal dankeschön !
es sind an Gläubigern nur das F-amt 10000,00€ - schätzung wobei die sich wohl noch erhöhen wird bis die beim jahr 2007 angekommen sind.
mein Wohnungsvermieter 4000,00€ dessen Anwalt 1600,00€ und mein Anwalt. 1200,00€
Angestellte hatte ich keine, hab nur allein gearbeitet.
kann einer der Gläubiger den Prozess der Insolvenz unterbinden bzw. nicht einverstanden sein damit ?

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